Bank- und Kapitalmarktrecht
Mit zwei Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht ist die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwälte mit großer Expertise aufgestellt. Kanzleigründer Dr. Hartung hat sich früh auf die Rückabwicklung von Immobilien- und Verbraucherdarlehen spezialisiert und bereits hunderte von autobankfinanzierten Fahrzeugen – nicht nur Diesel – wieder auf den Weg zurück zur Bank geschickt. Dr. Gerrit W. Hartung ist schon während seiner Zeit bei den Rechtsanwälten Gerats, Hartung & Partner und den MBK Rechtsanwälten zusammen mit Dr. Klaus Joachim Hartung, Rechtsanwalt bei dem Bundesgerichtshof und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, im Rechtsgebiet „Bank- und Kapitalmarktrecht“ vertieft tätig gewesen ist.
Im Bankrecht regeln wir die juristischen Möglichkeiten für eine Augenhöhen-Beziehung zwischen Bankkunden und Bank, deren Forderungen grundsätzlich eher finanzpolitischem Kalkül als der Rechtmäßigkeit entsprechen. Dr. Hartung: „Die Bank gewinnt immer sollte nur im Spielkasino gelten, nicht im Verbraucherrecht!“
Im Kapitalmarktrecht vertreten wir die Rechte betrogener und falsch beratener Kapitalanleger.
Wir betreuen Schadensersatzfälle aus folgenden Anlageformen
- Fondsbeteiligungen
- Nachrangdarlehen
- Genossenschaftsbeteiligungen
- Aktien und Derivate
- Produkte des Grauen Kapitalmarktes
Im Fokus unserer Strategien zur Schadenskompensation stehen Vermittler und Berater sowie weitere Personen, die für Ihre Verluste haftbar gemacht werden können.
Dr. Hartung: „Ihr Geld liegt uns am Herzen – wir vertreten keine Vermittler und erarbeiten kreative Strategien!“ Dabei bewährt sich die professionelle Ausrichtung des Teams. Mit zwei Fachanwälten im Kapitalmarktrecht und einem Fachanwalt für Strafrecht kann die gesamte Palette der Möglichkeiten mit großer Expertise angewendet werden.