Interwetten Gaming Ltd. muss Geld zurückzahlen: Sieg vor Gericht im Online-Sportwetten-Skandal gegen häufigen Gegner!

Das Landgericht München I hat entschieden, dass Interwetten Gaming verpflichtet ist, Glücksspielverluste zurückzuzahlen. Das Gericht stützte sich dabei auf das deutsche Zivilrecht, das in Verbraucherverträgen Vorrang hat, wenn der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat.

Interwetten Gaming Ltd. muss Geld zurückzahlen: Sieg vor Gericht im Online-Sportwetten-Skandal gegen häufigen Gegner!

Am 30. Oktober 2024 entschied das Landgericht München I, dass die maltesische Glücksspielgesellschaft Interwetten Gaming Limited einem deutschen Spieler 96.954,65 Euro zurückzahlen muss. Diese Summe entspricht den Verlusten, die der Kläger über mehrere Jahre bei Online-Sportwetten auf der Plattform Interwetten erlitten hatte. Das Gericht stellte fest, dass der Anbieter nicht über die erforderliche deutsche Lizenz verfügte, was die Rückforderung der verlorenen Einsätze ermöglichte. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern, die bei nicht lizenzierten Anbietern in Deutschland gespielt haben.

Der Kläger hatte in einem Zeitraum von fünf Jahren auf der Webseite von Interwetten Sportwetten abgeschlossen und insgesamt 145.038,99 Euro eingesetzt. Davon erhielt er lediglich 48.084,34 Euro an Gewinnen zurück. Er forderte die vollständige Rückzahlung der Differenz und argumentierte, dass der Betreiber ohne eine gültige Lizenz für Online-Glücksspiele in Deutschland tätig gewesen sei. Die Beklagte, Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Malta, verwies auf ihre Lizenz der maltesischen Aufsichtsbehörde sowie auf eine zwischenzeitlich erhaltene Konzession des Bundeslands Schleswig-Holstein. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen legte sie den Gerichtsstand auf Malta fest und wählte maltesisches Recht für Streitigkeiten. Der Kläger hatte jedoch nie eine ausdrückliche Genehmigung der deutschen Behörden erhalten und argumentierte, dass der Vertrag in diesem Fall nichtig sei.

„Das Landgericht München I entschied zugunsten des Klägers und berief sich dabei auf das deutsche Zivilrecht, das bei Verbraucherverträgen Vorrang hat, wenn der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Die Richterin stellte fest, dass deutsche Gerichte international zuständig seien, da die Beklagte ihr Glücksspielangebot explizit an deutsche Kunden richtete. Ein zentraler Aspekt des Urteils war die Feststellung, dass der Vertrag zwischen dem Kläger und Interwetten gegen das in Deutschland geltende Glücksspielstaatsgesetz verstoße und daher gemäß § 134 BGB nichtig sei. Nach Ansicht des Gerichts stellt das Glücksspielangebot der Beklagten ohne deutsche Lizenz ein gesetzliches Verbot dar. Die Konzessionserteilung dient primär dem Schutz der Verbraucher und der Suchtprävention. Da die Beklagte unzulässigerweise Online-Wetten in Deutschland anbot, hat sie nach Auffassung des Gerichts ohne rechtliche Grundlage Zahlungen des Klägers erhalten, die nun zurückerstattet werden müssen“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung, Verbraucherschutzanwalt der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei ist auf die Durchsetzung von Ansprüchen von Verbrauchern gegen Online-Casinos und die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert und hat das siegreiche Urteil vor dem Landgericht München I erwirkt.

Das Gericht stellte klar, dass auch eine Duldung durch die deutschen Glücksspielbehörden das Glücksspielangebot der Beklagten nicht legalisierte. Eine solche Duldung beeinträchtige nicht das Recht des Spielers auf Rückerstattung, da der zivilrechtliche Schutz des Verbrauchers nicht von der verwaltungsbehördlichen Durchsetzung abhängig sei. Ein weiterer wichtiger Aspekt war die Frage der Europarechtskonformität des deutschen Glücksspielstaatsvertrags. Interwetten argumentierte, dass das Verbot gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoße und somit das unionsrechtlich verankerte Prinzip der Marktöffnung behindere. Dieses Argument wurde jedoch von der Richterin zurückgewiesen. Sie stellte fest, dass das deutsche Glücksspielrecht mit der Europäischen Union vereinbar sei und verhältnismäßig sowie systematisch kohärent gestaltet wurde, um die legitimen Ziele wie Suchtprävention und Verbraucherschutz zu verfolgen.

Die Rechtsanwälte von Interwetten wendeten ein, dass eine Rückforderung gemäß § 817 Satz 2 BGB nicht möglich sei, da der Kläger durch seine Teilnahme an den Glücksspielen selbst ein gesetzliches Verbot verletzt habe. Das Unternehmen verwies außerdem auf ausreichende Hinweise auf die unsichere Rechtslage in Deutschland. Das Gericht widersprach jedoch dieser Argumentation und stellte klar, dass der Kläger als Verbraucher darauf vertrauen durfte, dass das Angebot rechtlich zulässig war. Zudem war dem Kläger die Illegalität von Online-Wetten ohne deutsche Lizenz nicht bekannt, da der Beklagte den Eindruck erweckte, dass die Wetten legal seien.

„Das Urteil des Landgerichts München I hat das Potenzial, weitreichende Auswirkungen auf die Glücksspielbranche in Deutschland zu haben. Es verdeutlicht, dass deutsche Verbraucher, die bei nicht lizenzierten Anbietern Einsätze getätigt haben, berechtigt sein könnten, ihre Verluste zurückzufordern. Dies könnte für Glücksspielanbieter ohne deutsche Konzession eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen und unterstreicht die Dringlichkeit für Unternehmen, sich an die nationalen Vorschriften zu halten. Für Verbraucher, die hohe Verluste bei Online-Glücksspielen erlitten haben, eröffnet das Urteil möglicherweise die Möglichkeit, diese zurückzufordern, sofern die Anbieter ohne rechtliche Grundlage in Deutschland operieren“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.