Geld zurück wegen illegalen Online-Sportwetten: Lizenzen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht gültig!

Das Landgericht Meiningen hat festgestellt, dass ein Anbieter von Online-Glücksspielen ohne gültige deutsche Lizenz zur Erstattung von Spielverlusten verpflichtet ist. Das Gericht erklärte die zwischen den beteiligten Parteien geschlossenen Verträge wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag von 2012 für ungültig und verurteilte die Beklagte zur Rückzahlung der verlorenen Einsätze.

Geld zurück wegen illegalen Online-Sportwetten: Lizenzen aus anderen EU-Mitgliedstaaten nicht gültig!

Am 25. Juli 2024 verkündete das Landgericht Meiningen ein Urteil, das die Rückzahlung von Verlusten aus illegalem Online-Glücksspiel thematisiert. Der Kläger verlangte von der in Malta ansässigen Virtual Digital Services Limited die Erstattung von 8.578,79 Euro (zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. Dezember 2023), die er bei Online-Sportwetten auf der Plattform „888sport“ verloren hatte. Die Beklagte betrieb diese Plattform im Zeitraum von Dezember 2015 bis Juni 2021 ohne gültige deutsche Lizenz für das Anbieten von Glücksspielen und berief sich stattdessen auf Lizenzen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, insbesondere Malta und Gibraltar.

„Der Kläger wies darauf hin, dass seine Einsätze ohne rechtlichen Grund getätigt wurden, da die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2012 (GlüStV 2012) gemäß § 134 BGB nichtig seien. Er hatte insgesamt 14.352 Euro auf sein Spielerkonto eingezahlt und lediglich 5.773,21 Euro an Gewinnen erhalten. Daher forderte er die Rückzahlung der Differenz. Das Landgericht Meiningen stellte fest, dass die Beklagte gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verstoßen habe, der das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ohne entsprechende Erlaubnis verbietet. Da die Beklagte unbestritten keine deutsche Lizenz besaß, erklärte das Gericht die zwischen den Parteien geschlossenen Verträge für nichtig. Dies bedeutete, dass die Zahlungen des Klägers an die Beklagte ohne rechtlichen Grund erfolgt waren und daher zurückzuzahlen waren“, erläutert Dr. Gerrit W. Hartung, Rechtsanwalt der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Mönchengladbach (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei ist auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen spezialisiert und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auch auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos fokussiert. Dr. Hartung hat das siegreiche Urteil vor dem Landgericht Meiningen erstritten.

Die Beklagte erhob die Einrede der Verjährung und argumentierte, dass der Kläger bereits bei seiner Teilnahme von der Rechtswidrigkeit ihres Angebots Kenntnis gehabt habe. Zudem führte sie an, dass ihre Angebote durch Lizenzen aus Malta und Gibraltar legitimiert seien und dass die Nutzung ihres Angebots in Deutschland toleriert wurde. Das Gericht wies jedoch diese Argumentation zurück. Auch das Argument der Beklagten, die Rückforderung der Einsätze sei gemäß § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen, fand keine Zustimmung. Das Gericht stellte klar, dass diese Vorschrift im Sinne der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, insbesondere zum Schutz der Spieler und der Öffentlichkeit, teleologisch eingeschränkt werden müsse. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass der Kläger keine positive Kenntnis von der Rechtswidrigkeit des Angebots hatte, was die Einrede der Verjährung entkräftete.

Mit diesem Urteil hat das Landgericht Meiningen nicht nur den spezifischen Fall zugunsten des Klägers entschieden, sondern auch bedeutende Tendenzen in der deutschen Rechtsprechung bezüglich illegaler Online-Glücksspiele weiter gefestigt. Der Fall hebt die strengen Anforderungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrags hervor und verdeutlicht, dass Anbieter von Glücksspielen, die ihre Angebote in Deutschland bereitstellen, unabhängig von ihrem ausländischen Sitz, die nationalen Lizenzerfordernisse einhalten müssen.

„In seiner Begründung hob das Gericht die Bedeutung des Spielerschutzes und die Bekämpfung von Spielsucht hervor, wie sie im Glücksspielstaatsvertrag festgelegt sind. Durch die Erklärung der Verträge als nichtig stellte das Gericht sicher, dass Anbieter, die ohne die erforderlichen Genehmigungen tätig sind, aus illegalen Geschäften keinen finanziellen Vorteil ziehen können. Angesichts der steigenden Verbreitung von Online-Glücksspielen in den letzten Jahren ist dies von erheblicher Relevanz“, betont Dr. Gerrit W. Hartung, Experte im Glücksspielrecht.

Dieses Urteil verdeutlicht die wachsende Bereitschaft der deutschen Gerichte, in Fällen von illegalem Glücksspiel zugunsten der Verbraucher zu entscheiden und die Rückerstattung von Verlusten durchzusetzen. Es hebt die Verantwortung der Anbieter hervor, sicherzustellen, dass ihre Angebote den nationalen gesetzlichen Vorgaben entsprechen, und dass sie sich nicht auf Duldungen oder Genehmigungen aus anderen EU-Ländern stützen können, wenn sie ihre Dienstleistungen in Deutschland anbieten.