Geld zurück von Tipico: Landgericht Frankfurt verurteilt Tipico zur Rückzahlung von 43.000 Euro an Spieler wegen illegaler Online-Sportwetten
In einem weiteren Urteil im Zusammenhang mit dem Online-Sportwetten-Skandal hat das Landgericht Frankfurt am Main die Tipico Co. Ltd. verurteilt. Der Kläger erlitt zwischen 2016 und 2019 erhebliche Verluste durch Online-Sportwetten, die ohne die erforderliche deutsche Konzession angeboten wurden.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem jüngsten Urteil (Az. 2-13 O 50/24) die Tipico Co. Ltd. verurteilt, dem betroffenen Verbraucher 43.289,37 Euro zuzüglich Zinsen zu erstatten. Der Kläger hatte im Zeitraum von Dezember 2016 bis Dezember 2019 an den Online-Sportwetten der Beklagten teilgenommen und dabei erhebliche Verluste erlitten. Tipico Co. Ltd., ein maltesisches Unternehmen für Online-Sportwetten, betrieb ihr Geschäft während dieser Zeit ohne eine deutsche Konzession, obwohl sie über eine maltesische Lizenz verfügten und um eine deutsche Erlaubnis gebeten hatten. Zwar hatte das Verwaltungsgericht Wiesbaden 2016 Tipico einen Anspruch auf eine Konzession zugesprochen, doch das Verfahren wurde aufgrund unionsrechtlicher Bedenken gestoppt, und die Konzession wurde erst im Oktober 2020 erteilt. In den betreffenden Jahren zahlte der Kläger insgesamt 50.115 Euro für Sportwetten ein, erhielt jedoch nur 6.715,78 Euro zurück, was zu einem Verlust von 43.289,37 Euro führte. Ein anwaltliches Schreiben vom 19. Januar 2024, in dem der Kläger die Rückzahlung des verlorenen Betrags forderte, blieb ohne Erfolg.
„Das Gericht entschied, dass die zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge aufgrund eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 4 und 5 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV 2012) gemäß § 134 BGB nichtig sind. Diese Bestimmungen verbieten das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ohne eine entsprechende Konzession. Da Tipico im relevanten Zeitraum keine gültige Konzession hatte, war das Anbieten von Online-Sportwetten rechtswidrig. Das Gericht betonte, dass das Internetverbot des Glücksspielstaatsvertrags sowohl verfassungsrechtlich als auch unionsrechtlich zulässig ist. Die Beklagte konnte sich nicht darauf berufen, dass sie eine Konzession beantragt hatte, da das Fehlen einer tatsächlich erteilten Konzession ausschlaggebend ist“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung, Rechtsanwalt bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei, die sich auf Anleger- und Verbraucherschutz spezialisiert hat, insbesondere auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos, hat das erfolgreiche Urteil vor dem Landgericht Frankfurt am Main erwirkt.
Zusätzlich wies das Gericht das Argument der Beklagten zurück, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Sportwetten ebenfalls gegen das Gesetz verstoßen habe und daher keine Rückforderungen geltend machen könne. Das Gericht stellte klar, dass der Zweck des Glücksspielstaatsvertrags darin besteht, Verbraucher vor den Risiken von nicht regulierten Glücksspielen zu schützen. Ein Ausschluss der Rückforderung der Einsätze würde illegale Anbieter ermutigen, ihre verbotswidrige Tätigkeit fortzusetzen. Außerdem bestätigte das Gericht die internationale und örtliche Zuständigkeit gemäß der EuGVVO, da der Kläger als Verbraucher agierte und die Beklagte ihre Aktivitäten auf Deutschland ausrichtete. Die Entscheidung wurde auch dadurch beeinflusst, dass die Beklagte die am 6. Mai 2024 zugestellte Klage nicht innerhalb der gesetzten Frist von einem Monat verteidigte.
Der Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Dieses Urteil stellt einen bedeutenden Fortschritt im Schutz der Verbraucher vor illegalen Glücksspielangeboten dar. Es verdeutlicht die Notwendigkeit für internationale Glücksspielanbieter, nationale Konzessionsanforderungen einzuhalten. Das Urteil stärkt die Position von Spielern, die durch unregulierte Angebote finanzielle Verluste erlitten haben, und sendet ein klares Signal gegen die Missachtung geltender Glücksspielgesetze.“