JETZT ALLE VERLUSTE AUS SPORTWETTEN ZURÜCKERSTATTEN LASSEN

Ihre erfahrenen Anwälte für Glücksspielrecht – bei Sunmaker Sportwetten-Verlusten Geld zurück!

Das Landgericht Landshut hat einen Anbieter mit Sitz in Gibraltar verurteilt, mehr als 46.000 Euro an einen Kläger aus Deutschland zurückzuzahlen, der durch Online-Sportwetten Verluste erlitten hat. Die Wettverträge zwischen dem Kläger und dem Anbieter wurden gemäß § 134 BGB für ungültig erklärt. Ähnlich entschied das Landgericht Essen: Ein Online-Sportwetter hatte im Laufe der Zeit Verluste von fast 59.000 Euro angehäuft. In seinem Urteil vom 22. Dezember 2022 stellte das Gericht fest, dass ihm der gesamte Betrag zurückzuerstatten ist. Da der Anbieter keine gültige Lizenz für Online-Sportwetten in Deutschland hatte, hatte er keinen Anspruch auf das Geld und musste die Verluste erstatten.

MEHR ALS 30 JAHRE

ERFAHRUNG

MEHR ALS 20.000+

ZUFRIEDENE MANDANTEN

UNZÄHLIGE POSITIVE

URTEILE

Rechtsanwalt Online Sportwetten in Mönchengladbach – bei Sunmaker Geld zurück!

 

Glücksspiel war in der Vergangenheit oft illegal und ist es in Teilen bis heute, was viele Menschen vor Herausforderungen stellt. Es ist von wesentlicher Bedeutung, die aktuellen rechtlichen Fristen einzuhalten, um negative Folgen zu vermeiden. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen und Ihre individuelle Situation zu prüfen, damit Sie alle Vorgaben beachten. Unser erfahrenes Team hat umfassende Kenntnisse im Glücksspielrecht und bietet Ihnen wertvolle Hilfe an. Mit einer beeindruckenden Erfolgsquote von 90 % haben wir vielen Kunden geholfen, ihre Anliegen erfolgreich zu klären.

Scheuen Sie sich nicht, sich jetzt von uns beraten zu lassen. Wir sind bereit, Ihnen zu helfen und Ihre Fragen zu klären.

 

Kontaktieren Sie uns jetzt – Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu wahren und holen ihre gesamten Verluste zurück!

Ihr Recht auf Rückerstattung: Die rechtlichen Grundlagen und wie Sie profitieren können

Der Anbieter der Sportwetten aus Gibraltar hatte keine behördliche Genehmigung nach dem Glücksspielstaatsvertrag. Das für die Konzessionsvergabe zuständige Verfahren wurde von den Verwaltungsbehörden ausgesetzt, ohne dass einem der Antragsteller eine Erlaubnis erteilt wurde. Daher führt der Kläger an, dass er im betroffenen Zeitraum davon ausging, die Sportwetten seien rechtlich erlaubt. Tatsächlich liegt jedoch ein Verstoß gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags 2012 vor, was bedeutet, dass der Online-Sportwetten-Anbieter gemäß § 812 Abs. 1 S. 1 BGB sowie §§ 823 Abs. 2 BGB, 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag und 284 StGB zur Rückzahlung der erlittenen Spielverluste verpflichtet ist.

Gerichtliche Erfolge für Verbraucher: So gewinnen auch Sie gegen illegale Online-Sportwetten

„Das Gericht hat deutlich gemacht, dass dem Kläger nach seiner teilweisen Klagerücknahme ein Anspruch auf Wertersatz für die unstreitig erlittenen Wettspielverluste zusteht, nachdem die zwischenzeitlichen Gewinne abgezogen wurden. Die Zahlungen wurden ohne rechtlichen Grund geleistet, da die zugrunde liegenden Wettverträge wegen eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag nach § 134 BGB nichtig sind. Laut Glücksspielstaatsvertrag ist die Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten, wobei dieses Verbot sowohl Online-Casinospiele als auch Online-Sportwetten betrifft. Dies erhöht die Chancen für geschädigte Spieler, ihre Verluste aus Online-Wetten zurückzuerhalten“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung, ein Rechtsanwalt aus Mönchengladbach. Ein weiterer Vorteil für andere geschädigte Verbraucher ist, dass das Gericht aufgrund des persönlichen Eindrucks aus der Anhörung des Klägers keinen Anlass hatte zu glauben, dass der Kläger zum Zeitpunkt der Wettverträge im Sinne der §§ 814, 817 S. 2 BGB wusste, dass die von der Beklagten angebotenen Sportwetten ohne behördliche Genehmigung möglicherweise illegal sein könnten.

Nutzen Sie Ihre Chance: Kostenlose Prüfung Ihrer Ansprüche durch erfahrene Rechtsanwälte

Online-Sportwetten waren für in Deutschland lebende Wetter bis Ende September 2020 grundsätzlich verboten, da bis dahin kein Anbieter über eine gültige deutsche Lizenz verfügte. Ein erfahrener Rechtsanwalt wie Dr. Gerrit W. Hartung kann Ihnen helfen, Ihr verlorenes Geld zurückzuerlangen.

Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) regelt Online-Glücksspiele in Deutschland und stellte bis zum 01.07.2021 die meisten Formen des Online-Glücksspiels unter Strafe. Eine Ausnahme bildeten die Sportwetten, für die ab Oktober 2020 erste Lizenzen vergeben wurden, besonders in Schleswig-Holstein.

Mit Inkrafttreten des neuen GlüStV am 01.07.2021 wurden die Regelungen gelockert, sodass das Angebot von Online-Glücksspielen nicht mehr per se illegal ist, solange die Anbieter eine gültige Lizenz besitzen. Viele Anbieter erfüllen diese Auflage jedoch nicht. Eine der wesentlichen Vorschriften ist, dass Spieler pro Monat maximal 1.000 Euro einzahlen und setzen dürfen. Außerdem sind die Anbieter verpflichtet, den Status der Spieler vor Spielbeginn zu überprüfen, was über das OASIS-Sperrsystem erfolgt. Vor dem 01.07.2021 verfügten die meisten Glücksspielportale nicht über die erforderlichen Lizenzen, und auch danach wurden nur wenige vergeben.

Für Spieler, die vor dem 01.07.2021 Geld bei Casinospielen oder Sportwetten verloren haben, gibt es gute Möglichkeiten, ihre Verluste zurückzufordern – bis zu zehn Jahre rückwirkend. Auch nach dem 01.07.2021 sollten Spieler sicherstellen, dass ihre Anbieter legal lizenziert sind, da dies oft schwer zu erkennen ist.

Die deutschen Behörden haben diese Angebote zwar toleriert, jedoch waren sie illegal, was die Verträge zwischen Anbietern und Spielern ungültig macht. Daher sind Anbieter verpflichtet, alle verlorenen Einsätze zurückzuzahlen, unabhängig davon, wo sie ihren Sitz haben.

Die GGL führt eine „Whitelist“ mit Anbietern, die über eine gültige Lizenz verfügen. In Deutschland gibt es nur wenige Anbieter, die diese Bedingungen erfüllen.

Unsere Kanzlei hilft Ihnen, Klagen gegen Sportwetten-Anbieter und Online-Casinos einzureichen. Wir prüfen Ihre Ansprüche und haben Zugriff auf eine Datenbank, die alle relevanten Anbieter umfasst. Unsere spezialisierten Anwälte vertreten Sie in diesen Verfahren.

Wir haben zudem Kontakte zu Prozesskostenfinanzierern, sodass Sie ohne finanzielles Risiko klagen können.

 

Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Ansprüche. Rufen Sie uns an unter 02161 684560 oder senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de.

Kontaktieren Sie uns jetzt – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen und holen ihre gesamten Verluste zurück!