Illegale Online-Casino-Spiele ohne Lizenz bis zum 8. Oktober 2020: Tipico Games muss Verluste erstatten!

Tipico Games Limited, ein Online-Sportwetten-Anbieter aus Malta, muss über 22.000 Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen.

Illegale Online-Casino-Spiele ohne Lizenz bis zum 8. Oktober 2020: Tipico Games muss Verluste erstatten!

Am 16. Mai 2024 fällte das Landgericht Frankfurt am Main ein Urteil in einem Rechtsstreit zwischen einem Verbraucher aus Frankfurt am Main und der Tipico Games Limited, einem Anbieter von Online-Glücksspielen mit Sitz in Malta. Der Kläger forderte die Rückzahlung seiner Verluste aus Online-Glücksspielen in Höhe von 22.394,16 Euro sowie Zinsen und die Übernahme der Verfahrenskosten durch die Beklagte. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verpflichtete die Beklagte, ihm 22.394,16 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Die Klage in anderen Punkten wurde abgewiesen. Die Beklagte trägt sämtliche Kosten des Rechtsstreits, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen eine Sicherheitsleistung.

Der Kläger nahm von Oktober 2020 bis Oktober 2022 an den Online-Glücksspielen der Beklagten teil und erlitt dabei die genannten Verluste. Obwohl die Beklagte über eine maltesische Lizenz verfügte, besaß sie keine deutsche Lizenz für die Durchführung von Glücksspielen. Der Kläger argumentierte, dass das Angebot der Beklagten aufgrund dieser fehlenden deutschen Lizenz illegal sei und der zugrunde liegende Vertrag gemäß § 134 BGB nichtig sei. Er stützte sich dabei unter anderem auf den Verstoß gegen § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) und § 284 StGB. Das Gericht hielt die Klage für zulässig und im Wesentlichen für begründet. Es folgte der Argumentation des Klägers, dass die Teilnahme an den Online-Glücksspielen aufgrund der fehlenden deutschen Lizenz rechtswidrig war und ordnete an, dass die Beklagte die erhaltenen Beträge zurückzahlen müsse. Das Gericht unterstrich, dass die Beklagte ohne die erforderliche deutsche Genehmigung agierte und das Veranstalten von Online-Glücksspielen in Deutschland daher untersagt war.

„Die Beklagte argumentierte, dass der Kläger durch Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Registrierung und Nutzung der Plattform selbst für die Rechtmäßigkeit seiner Handlungen verantwortlich sei. Zusätzlich behauptete sie, der Kläger habe Kenntnis von der Illegalität von Online-Glücksspielen in Deutschland gehabt und diese Tatsache bewusst ignoriert. Die Beklagte brachte außerdem die Verjährungseinrede vor, welche jedoch nicht erfolgreich war. Das Gericht entschied zudem, dass die internationale Zuständigkeit gemäß der Brüssel-Ia-Verordnung gegeben sei. Diese Zuständigkeit begründete sich darin, dass der Kläger als Verbraucher in Deutschland seinen Wohnsitz hatte und gegen die Beklagte klagte, die ihre Dienste gezielt auf den deutschen Markt ausrichtete. Es wurde festgestellt, dass deutsches Recht anwendbar ist, da der Kläger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und die Beklagte ihre Glücksspieldienste ebenfalls auf den deutschen Markt ausgerichtet hatte.” sagte Dr. Gerrit W. Hartung, ein Rechtsanwalt aus Mönchengladbach, der für die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig ist (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei spezialisiert sich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und vertritt insbesondere geschädigte Verbraucher in rechtlichen Auseinandersetzungen gegen Online-Casinos und Online-Sportwetten-Anbieter. Dr. Hartung erwirkte das Urteil vor dem Landgericht Frankfurt am Main.

Die Beklagte konnte nicht nachweisen, dass der Kläger von der Illegalität des Angebots wusste. Auch der Einwand der Verjährung wurde zurückgewiesen, da die Klage rechtzeitig eingereicht wurde. Das Gericht betonte zudem, dass die Rückforderung nicht gemäß § 817 Satz 2 BGB ausgeschlossen ist. Eine teleologische Reduktion dieser Norm sei erforderlich, um die Absicht des Verbotsgesetzes nicht zu unterlaufen, insbesondere den Zweck des Glücksspielstaatsvertrags zu erfüllen, der darauf abzielt, Spieler vor suchtfördernden und ruinösen Glücksspielen zu schützen.

Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung hebt hervor, „dass das Urteil deutlich feststellt, dass die Beklagte die Einsätze des Klägers unrechtmäßig erlangt hat und zur Rückzahlung verpflichtet ist. Die Tatsache, dass ein Teil der Einsätze als Gewinne ausgezahlt wurde, ist für die Rückzahlungspflicht irrelevant. Der Unterhaltungswert, den der Kläger aus den Glücksspielen hätte ziehen können, wurde nicht als maßgebliche Gegenleistung anerkannt. Insgesamt bestätigte das Gericht die Rechtswidrigkeit der Online-Glücksspiele der Beklagten ohne deutsche Lizenz und den Anspruch des Klägers auf Rückzahlung seiner Verluste.”