Illegale Online-Sportwetten: Bwin muss mehr als 38.000 Euro zurückzahlen!
Electra Works Limited aus Gibraltar hat Online-Glücksspiele ohne Lizenz angeboten, was nun zu einem Urteil gegen das Unternehmen geführt hat.
Am 14. Mai 2024 fällte das Landgericht Schweinfurt ein Urteil im Rechtsstreit zwischen einem geschädigten Spieler und der Electra Works Limited, der Betreibergesellschaft von Bwin. Der Kläger hatte die Beklagte, einen Anbieter von Online-Sportwetten und Glücksspielen mit Sitz in Gibraltar, verklagt, um die Rückzahlung seiner Verluste und Schadensersatz zu erwirken. Zwischen 2013 und 2020 nahm der Kläger an den Online-Angeboten der Beklagten teil und erlitt dabei einen Verlust von insgesamt 38.212,80 Euro. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Beklagte zur Zahlung dieser Summe zuzüglich Zinsen sowie zur Übernahme der vorgerichtlichen Anwaltskosten des Klägers in Höhe von 2.017,65 Euro. Der Antrag der Beklagten, den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in einem anderen Verfahren auszusetzen, wurde abgelehnt. Die Beklagte trägt die gesamten Kosten des Rechtsstreits.
„Der Hintergrund der Entscheidung war, dass die Beklagte im relevanten Zeitraum keine deutsche Lizenz für das Veranstalten von Glücksspielen besaß und daher illegal handelte. Der Kläger konnte nachweisen, dass er bis Anfang 2022 keine Kenntnis von der fehlenden Genehmigung hatte. Das Gericht stellte fest, dass die von der Beklagten erbrachten Leistungen ohne Rechtsgrund erfolgten und die geltend gemachten Verluste aufgrund des strafbaren Verhaltens der Beklagten entstanden waren“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de).
Die Kanzlei, die sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen beschäftigt, hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos spezialisiert. Dr. Hartung hat das erfolgreiche Urteil vor dem Landgericht Schweinfurt erstritten.
Wesentliche Entscheidungsgründe waren die Anwendung deutschen Rechts aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers in Deutschland und der gezielten Ausrichtung der Beklagten auf den deutschen Markt. Das Gericht betonte, dass der Kläger als Verbraucher teilgenommen hatte und keine gewerblichen Zwecke verfolgte, obwohl er die Glücksspiele intensiv nutzte. Zusätzlich wurde klargestellt, dass die von der Beklagten erhobenen Teilnahmegebühren (Rake) aus Online-Pokerspielen als Teil des Schadenersatzes zu erstatten sind, da die Beklagte keine detaillierten Beweise für ihre gegenteiligen Behauptungen vorgelegt hatte. Ein interessanter Hinweis des Gerichts war, dass die Beklagte durch ihre Organe zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt hat. Sie wusste, dass sie öffentlich Glücksspiel veranstaltete, ohne über eine Erlaubnis der deutschen Behörden zu verfügen.
„Abschließend bestätigte das Gericht, dass der Kläger kein Mitverschulden trug, da er nachweislich keine Kenntnis von der Illegalität des Angebots hatte und ihm auch kein grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden konnte. Damit wurde der Klage vollumfänglich stattgegeben und die Beklagte zur Rückzahlung der Verluste verurteilt“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.