Geld zurück von Tipico wegen illegaler Online-Sportwetten: Rechtsanwalt hilft
Ein betroffener Verbraucher hat erfolgreich eine Rückzahlung von fast 43.000 Euro von Tipico erwirkt, die er durch Online-Sportwetten verloren hatte, von denen er annahm, dass sie legal seien.
Online-Sportwetten stehen zunehmend im Fokus des Online-Glücksspiel-Skandals, da immer mehr Gerichte Anbieter von Online-Sportwetten zur Rückerstattung von Spielverlusten verurteilen, wenn keine entsprechende Lizenz vorliegt. Das Landgericht Ravensburg (Az.: 3 O 194/23) hat das maltesische Unternehmen Tipico dazu verurteilt, einem Kläger einen Betrag von 42.730 Euro plus Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2023 zu erstatten und die Gerichtskosten zu tragen.
Zwischen dem 13. September 2013 und dem 4. Oktober 2020 zahlte der Kläger insgesamt 101.330 Euro an Tipico, erhielt jedoch nur Auszahlungen in Höhe von 58.600 Euro. Darüber hinaus übertrug er 13.028,90 Euro von seinem Sportwettenkonto auf das Konto der SW Tipico Games Ltd., eine Schwestergesellschaft, die Online-Casinospiele anbot. Für diese Überweisung erhielt er „Chips“ für Casinospiele. Später transferierte er 13.941,10 Euro zurück auf sein Sportwettenkonto, indem er die Chips „verkaufte“, was ihm einen zusätzlichen Betrag von 912,20 Euro für Sportwetten einbrachte.
„Der Kläger nutzte die Website des Beklagten für Sportwetten. Er spielte monatlich mit Beträgen über 1.000 Euro, wobei er dies als privaten Zeitvertreib ansah. Der Kläger ging davon aus, dass die von ihm genutzten Online-Glücksspiele legal waren. Über die rechtliche Situation und mögliche Probleme wurde er erst nachträglich durch uns informiert, und zwar nachdem er bereits die Spielverluste erlitten hatte“, sagt der Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de), die sich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen spezialisiert hat, einschließlich der Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos. Dr. Gerrit W. Hartung hat das Urteil vor dem Landgericht Regensburg erstritten.
Die Beklagte argumentierte, dass deutsche Gerichte international nicht zuständig seien, und behauptete außerdem, die Klage sei rechtsmissbräuchlich und unzulässig, da hinter dem Kläger ein Prozessfinanzierer stehe. Sie führte auch die Verjährung der Ansprüche an und bestritt einen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag, indem sie darauf hinwies, dass ihr Angebot aufgrund der Dienstleistungsfreiheit legal sei und das Fehlen einer deutschen Erlaubnis der Beklagten nicht vorgehalten werden könne, da der Erlaubnisvorbehalt funktional und europarechtlich unzureichend sei.
„Diese Argumente hat das Gericht nicht akzeptiert und durchweg abgelehnt. Die (Sicherungs-)Abtretung an einen Prozessfinanzierer führte nicht zur Unzulässigkeit der Klage, und deutsches Recht ist anwendbar, da der Kläger seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Geschädigte Verbraucher müssen sich daher nicht von solchen Abwehrreaktionen der Anbieter von Online-Glücksspielen entmutigen lassen. Der Klageweg ist die beste Möglichkeit, sein gutes Geld beim Online-Glücksspiel zurückzuerhalten“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.