Oberlandesgericht Nürnberg lehnt Antrag eines Online-Casinos auf Verfahrensaussetzung im Fall illegales Online-Glücksspiel ab!
Ein geschädigter Verbraucher verlangt von einem Anbieter von Online-Glücksspielen die Rückerstattung seiner Spielverluste. Die Gesellschaft beantragte die Aussetzung des Verfahrens, jedoch ohne Erfolg. Das Verfahren wird am Landgericht Ansbach fortgesetzt.
In Fällen, in denen Spieler bei Online-Glücksspielen Geld verloren haben, haben sie regelmäßig die Möglichkeit, ihre Verluste von den Betreibern zurückzufordern. Diese Praxis wurde bereits von zahlreichen deutschen Landgerichten und Oberlandesgerichten bestätigt, und die Welle verbraucherfreundlicher Urteile hält an. Am 3. November 2023 lehnte beispielsweise das Oberlandesgericht Nürnberg einen Antrag auf Aussetzung eines Verfahrens ab, bei dem ein geschädigter Verbraucher die Rückerstattung seiner Spielverluste von einem Online-Casino forderte. Die Betreibergesellschaft unternahm diesen Versuch, war jedoch erfolglos. Das Verfahren wird am Landgericht Ansbach fortgesetzt.
Der geschädigte Verbraucher hatte Geld über eine deutschsprachige Webseite bei Online-Glücksspielen verloren. Wie in vielen anderen Fällen verfügte die Betreiberin des Online-Casinos nicht über eine gültige Lizenz für den Betrieb in Deutschland. „Es ist bekannt, dass in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet galt. Dieses Verbot wurde gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags erlassen, und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne ausdrückliche behördliche Lizenz nicht gestattet. Dies bedeutet, dass die Zahlungen zu Unrecht erfolgten, wenn der Anbieter keine gültige Lizenz für die Durchführung und Vermittlung von Glücksspielen in Deutschland besaß. Infolgedessen sind die Verträge zwischen den Parteien unwirksam, und die Betreiber von Online-Glücksspielen sind verpflichtet, das Geld an die Spieler zurückzuerstatten“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung, ein Rechtsanwalt aus Mönchengladbach, der bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de) tätig ist. Die Kanzlei ist auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals sowie auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos und Online-Sportwetten-Anbieter spezialisiert und befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen.
Daraus ergibt sich eine klare Rechtslage. Personen, die vor diesem Stichtag bei einem Anbieter von Online-Glücksspielen Geld verloren haben, können dieses auf jeden Fall zurückfordern.
„Die Ziele des Glücksspielstaatsvertrags umfassen auch die Stärkung des Spielerschutzes in Deutschland, die Schaffung von Alternativen zum unerlaubten Glücksspiel, die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Durchführung legaler Glücksspiele und die Verhinderung von Spielsucht. Daher stehen die Gerichte regelmäßig auf der Seite geschädigter Spieler, um diese Schutzfunktion des Glücksspielstaatsvertrags umzusetzen“, betont Dr. Gerrit W. Hartung, ein Experte im Glücksspielrecht.
In diesem konkreten Fall versuchte die beklagte Betreiberin, das Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem ähnlichen Fall auszusetzen, was jedoch sowohl vom Landgericht Ansbach als auch vom Oberlandesgericht Nürnberg abgelehnt wurde. Der EuGH hatte bereits 2010 entschieden, dass nationale Verbote von Online-Glücksspielen zulässig sein können, wenn sie dem Schutz des Gemeinwohls dienen, beispielsweise der Bekämpfung von Spielsucht und dem Jugendschutz. Diese Grundsätze galten auch für das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag.