Rückerstattung von Verlusten im Online-Casino: Neues Urteil des Landgerichts Berlin stärkt Spielerrechte
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass ein Online-Casino einem Spieler seine Verluste in Höhe von circa 14.300 Euro erstatten muss, da die Plattform nicht über die erforderliche Glücksspiellizenz in Deutschland verfügte.
Mit diesem aktuellen Richterspruch reiht sich das Landgericht Berlin in die Liste der Justizorgane ein, die im Sinne geschädigter Online-Glücksspieler urteilen. Der Betroffene nutzte von September 2018 bis Juni 2021 das Angebot von „pokerstars“ auf deren deutschsprachiger Internetseite und verzeichnete dabei Verluste im besagten Umfang. Eine positive Wendung für den Spieler brachte das Urteil vom 11. Oktober 2023: Das Gericht befand, dass „pokerstars.de“, mangels erforderlicher Glücksspiellizenz, dem Spieler seine Verluste erstatten muss.
„Da der Online-Casino-Betreiber gegen das Verbot von Online-Glücksspielen laut Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hatte und der Spieler sich dieser Rechtslage nicht bewusst war, forderte er die Rückzahlung seiner Verluste. Das Landgericht bestätigte seine Sichtweise und erklärte die zwischen ihm und dem Betreiber geschlossenen Verträge für nichtig, da der Betreiber geltendes Recht missachtet hatte. Die Konsequenz ist die Erstattungspflicht der Verlustsumme durch den Betreiber“, führt der in Verbraucherschutzangelegenheiten versierte Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der auf diesen Bereich fokussierten Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus.
Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag dürfen in Deutschland (Online-)Glücksspiele nur dann betrieben werden, wenn eine gültige deutsche Lizenz vorliegt. Ab dem 1. Juli 2021 ist es Casinos erlaubt, ihre Dienste legal in Deutschland anzubieten, sofern sie eine solche Lizenz besitzen. Bis zu diesem Stichtag war das Anbieten und die Vermittlung von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags verboten, was eine klare rechtliche Situation schafft. Verluste, die Spieler vor dem besagten Datum bei nicht lizenzierten Online-Glücksspielbetreibern erlitten haben, sind demnach rückerstattungsfähig.
Das Gericht stellte zudem klar, dass der Spieler keine ausgleichbaren Gewinne erzielt hat, die seine Verluste hätten mindern können. Etwaige Gewinne wurden bereits bei der Berechnung der Rückerstattung berücksichtigt, und allein die Chance auf Gewinn stellt keinen Vermögenswert dar. Vorvertragliche Pflichtverletzungen seitens des Spielers lagen ebenfalls nicht vor.
Die rechtliche Grundlage für die Rückforderung der Verluste ist durch den Glücksspielstaatsvertrag in Kombination mit § 134 BGB gegeben, nach dem ein Rechtsgeschäft, das ein gesetzliches Verbot missachtet, nichtig ist, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Zahlungen für unerlaubte Online-Glücksspiele sind demnach in den meisten Fällen grundlos geleistet worden.
„Daher gestaltet sich die Rückforderung der verlorenen Einsätze meist unkompliziert, weil es sich rechtlich um eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB aufgrund der Ungültigkeit des Spielvertrags handelt“, hebt der auf Verbraucherschutzrecht spezialisierte Anwalt Dr. Hartung hervor.