Spieler erhält fast 140.000 € von Online-Casino zurück
Aufgrund eines Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrags muss die Betreiberin eines Online-Casinos einem geschädigten Spieler einen Geldbetrag in Höhe von 139.680 Euro erstatten.
Das Urteil des Landgerichts Münster vom 25. September 2023 hat für große Aufmerksamkeit gesorgt. In diesem bemerkenswerten Gerichtsbeschluss wird einem Spieler die außerordentliche Summe von 139.680 Euro von der Betreiberin eines Online-Casinos zurückerstattet. Dieser erhebliche Betrag unterstreicht, dass der Skandal im Bereich des Online-Glücksspiels keineswegs sein Ende gefunden hat. Für den geschädigten Verbraucher besteht der bedeutende Vorteil darin, dass die Betreiberin des Online-Casinos durch ihr Angebot gegen die relevanten Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen hat und daher zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist.
Es wurde festgestellt, dass gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag die Organisation und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet bis zum 30. Juni 2021 strengstens untersagt war. Infolgedessen können Spieler in vielen Fällen Anspruch auf die Rückerstattung ihrer Verluste gegenüber Online-Casinos erheben, da gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag (Online-)Glücksspiel in Deutschland lediglich legal ist, wenn der Anbieter solcher Dienstleistungen über eine deutsche Lizenz verfügt. Erst seit dem 1. Juli 2021 ist es Casinos gestattet, ihre Dienste in Deutschland legal anzubieten, sofern sie über eine nationale Lizenz verfügen. Dies erklärte der angesehene Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung aus Mönchengladbach. Seine Kanzlei ist ausschließlich auf Fragen des Anleger- und Verbraucherschutzes spezialisiert und hat sich neben der Beratung von Betroffenen im Abgasskandal auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos fokussiert.
In dem behandelten Fall hat der Spieler zwischen Januar 2013 und Mai 2022 an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei die in Frage stehende Summe verloren. Er hatte zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis davon, dass Online-Glücksspiele in Deutschland untersagt waren. Daraufhin forderte er von der beklagten Betreiberin des Online-Casinos die Rückerstattung seiner Verluste. Die Betreiberin der Online-Casinos hatte jedoch ihre Online-Glücksspiele über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich gemacht und somit gegen das Verbot des Glücksspielstaatsvertrags verstoßen, wodurch die geschlossenen Spielverträge für nichtig erklärt wurden. Das Landgericht Münster hat in seiner Entscheidung betont, dass die Unwissenheit des Klägers in dieser Angelegenheit nicht maßgeblich ist, da die Betreiberin das Gesetz bewusst aus Profitgründen missachtet hatte. Dies bedeutet, dass Spieler das Recht auf die Rückerstattung ihrer Verluste geltend machen können, wie Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung hervorhebt.
Dr. Hartung hebt auch die Tatsache hervor, dass die Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags dazu dienen, Spieler vor den speziellen Risiken des Online-Glücksspiels zu schützen. Wenn die Anbieter von Online-Glücksspielen die erzielten Gelder behalten dürften, würde dies diesen Schutzzweck untergraben. Dies wurde auch vom Landgericht Münster betont. Aufgrund des bewussten Verstoßes gegen diese Regelungen und der Ignorierung des Verbots aus Gewinnmotiven heraus ist die Beklagte zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet.
Obwohl die Vorschriften für Online-Glücksspiele in Deutschland ab dem 1. Juli 2021 gelockert wurden, gilt dies nicht rückwirkend. Außerdem ist nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz für den Betrieb von Online-Glücksspielen erforderlich. Dieses Urteil verdeutlicht, dass Spieler in ähnlichen Situationen gute Aussichten haben könnten, ihre Verluste zurückzufordern. Dr. Gerrit W. Hartung, Anwalt für Verbraucherschutz, unterstreicht daher:
„Der Anspruch des Klägers auf die Rückerstattung seiner getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich daher aus § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Die Rückforderung des letztlich verlorenen Geldes als Spieleinsatz gestaltet sich vergleichsweise unkompliziert, da es sich letztlich um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB aufgrund der Nichtigkeit des Vertrags zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund des Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Dies unterstreicht, dass das Veranstalten und die Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten sind. Diese Entscheidung hat ein bedeutendes Potenzial. Unsere Einschätzung deutet darauf hin, dass es in Deutschland weitaus mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos gibt!“