OLG Bamberg und Koblenz bestätigen: Online-Casinos müssen Spielern Geld zurückzahlen!

In aktuellen Rechtssprechungen haben die Oberlandesgerichte Bamberg und Koblenz die Rückzahlungsansprüche von Spielern bei den Online-Casinos "N1 Interactive" und "Tipico" bestätigt. Diese Gerichtsentscheidungen unterstreichen deutlich die Rechte der Spieler im Hinblick auf Online-Glücksspielanbieter.

OLG Bamberg und Koblenz bestätigen: Online-Casinos müssen Spielern Geld zurückzahlen!

Es ist bemerkenswert, dass nicht nur Landgerichte in Deutschland die Seite der geschädigten Verbraucher unterstützen, sondern auch Oberlandesgerichte zunehmend eine verbraucherfreundliche Haltung einnehmen. Die jüngsten Urteile der Oberlandesgerichte Bamberg und Koblenz bestätigen die Rückzahlungsansprüche von Spielern bei den Online-Casinos “N1 Interactive” und “Tipico”.

Im Fall vor dem OLG Bamberg hatte die “N1 Interactive Ltd.” gegen ein Urteil des Landgerichts Schweinfurt Berufung eingelegt. Das Landgericht hatte den Glücksspielanbieter zur Rückerstattung von 15.565 Euro verurteilt, die ein Kunde beim Spielen an Spielautomaten (“Slots”) auf der Plattform “Spinurai” verloren hatte. Im Koblenzer Verfahren ging es um “Tipico Games Ltd.”, die gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz Berufung eingelegt hatte. Auch in diesem Fall wurde der Anbieter zur Rückerstattung von 10.211,76 Euro verurteilt, die ein Kunde beim Online-Glücksspiel verloren hatte.

Beide Berufungen wurden abgewiesen, da die zuständigen Senate keine Erfolgsaussichten sahen. Die Senate argumentierten, dass § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellt. Dies würde im Falle eines Verstoßes zur Nichtigkeit der Spielverträge führen, und die Spieler hätten somit Anspruch auf volle Rückerstattung ihrer Verluste. Die Gerichte betonten zudem, dass die Anbieter keinen Schutz durch eine vermeintliche Duldung ihrer Dienste durch deutsche Behörden genießen. Die Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche sei unabhängig von der Durchsetzung verwaltungsrechtlicher Pflichten, wie Dr. Gerrit W. Hartung von der Mönchengladbacher Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erklärt. Diese Kanzlei spezialisiert sich ausschließlich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals einen Schwerpunkt auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos gelegt.

Darüber hinaus betonten die Oberlandesgerichte, dass gemäß § 817 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs kein Ausschluss der Rückerstattung vorliegt. Die Spieler handelten nicht in Treu und Glauben, wenn sie ihre Verluste zurückforderten. Die Absicht des Bereicherungsrechts sowie die Zielsetzung des Glücksspielstaatsvertrags, die Spieler vor gefährlichen und ruinösen Praktiken zu schützen, rechtfertigen eine solche Rückerstattung. Das OLG Bamberg führte weiter aus, dass die “N1 Interactive Ltd.” ihre Kunden darauf hinweisen hätte müssen, dass die von ihr angebotenen Online-Glücksspiele in Deutschland illegal sind. Das Versäumnis, diesen Hinweis zu beachten, bedeutet, dass der Anbieter bewusst das Risiko einging, Geld ohne rechtliche Grundlage zu erhalten.

Der Experte für Glücksspielrecht, Dr. Gerrit W. Hartung, betont die Bedeutung der Ablehnung der Berufungen bei unerlaubtem Online-Glücksspiel für geschädigte Verbraucher und hebt hervor: “Rückzahlungsansprüche bei unerlaubtem Online-Glücksspiel werden beinahe ausnahmslos bestätigt. Es bestehen damit beste Chancen, sein Geld auf dem Klageweg zurückzuerhalten!”