Online-Casino Geld zurück - LG Kempten bestätigt Ansprüche eines geschädigten Spielers
Die jüngsten Entwicklungen im Bereich der verbraucherfreundlichen Urteile gegen Anbieter von Online-Glücksspielen setzen sich fort. Das Landgericht Kempten im Allgäu hat in einem Versäumnisurteil vom 8. September 2023 (Az.: 32 O 116123) entschieden, dass ein geschädigter Spieler Anspruch auf die Rückzahlung von 19.748 Euro von der maltesischen Betreiberin eines Online-Casinos hat.
Der Spieler hatte von Oktober 2015 bis Juli 2020 an Online-Sportwetten auf der Website www.bet365.com teilgenommen, die von der Hillside (Sports) ENC aus Malta angeboten wurden. Zu beachten ist, dass die Anbieterin zu diesem Zeitpunkt nicht über die erforderliche gesetzliche Lizenz für Online-Sportwetten oder Online-Glücksspiele im Allgemeinen in Deutschland verfügte. Der Kläger argumentierte, dass die Verantwortlichen der Beklagten bewusst gegen das Verbot des Anbietens von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen hatten.
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die sich auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen spezialisiert hat, betont die Bedeutung dieses Urteils. Er weist darauf hin, dass das Gericht auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. April 2022 (Az.: 23 U 55/21) Bezug nimmt, wonach das von der Beklagten bis zur Konzessionserteilung betriebene Online-Sportwetten Angebot als verbotenes Online-Glücksspiel anzusehen ist, da keine Konzession vorlag. Dies gilt auch rückwirkend für Verträge, die in der Vergangenheit mit Spielern abgeschlossen wurden.
In Deutschland ist Glücksspiel, einschließlich Online-Glücksspiel, nur dann legal, wenn der Anbieter im Besitz einer deutschen Lizenz ist. Vor dem 1. Juli 2021 war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichem Glücksspiel im Internet in Deutschland verboten. Daher haben Spieler, die vor diesem Datum bei einem Online-Glücksspielanbieter Geld verloren haben, das Recht, diese Verluste zurückzufordern.
Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung seiner Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels basiert auf § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ergibt sich aus ungerechtfertigter Bereicherung aufgrund der Nichtigkeit des Vertrags zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund des Verstoßes gegen den einschlägigen Glücksspielstaatsvertrag. Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung sieht in diesem Urteil großes Potenzial und vermutet, dass es mehr als 50 Anbieter von Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten in Deutschland gibt, die ebenfalls diesen Bestimmungen unterliegen.