Online-Casino-Anbieter aus Malta muss verlorenes Geld erstatten - illegales Online-Glücksspiel!
Das Landgericht Stade hat Aspire Global International Ltd., den Betreiber des Online-Casinos "MagicRed", dazu verurteilt, einem Spieler verlorene Spielbeträge in Höhe von insgesamt 29.100 Euro zurückzuzahlen. Dieses Urteil reiht sich in die wachsende Anzahl verbraucherfreundlicher Entscheidungen im Rahmen des Online-Casino-Skandals ein.
Das Landgericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Anbieter nicht im Besitz der erforderlichen Lizenz war. Gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag durfte die Anbieterin ihre Dienstleistungen in dem betreffenden Bundesland, in diesem Fall Niedersachsen, zum Zeitpunkt der Spielaktivitäten des Klägers nicht anbieten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt, nach einer möglichen Öffnung der Vorschriften für Online-Glücksspiele, legalisiert wurde oder nicht. Entscheidend ist allein der Zeitpunkt der konkreten Spielaktivitäten, da laut Landgericht Stade keine nachträgliche Legalisierung eines bereits abgeschlossenen Vertrags mit einem Spieler erfolgen kann, selbst wenn der Anbieter später eine Lizenz erhalten sollte. Dies erklärte Dr. Gerrit W. Hartung, ein Rechtsanwalt aus Mönchengladbach, der bei der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH tätig ist. Diese Kanzlei ist auf Anleger- und Verbraucherschutzthemen spezialisiert und hat sich neben der Beratung von Abgasskandal-Betroffenen auf die Durchsetzung von Ansprüchen geschädigter Verbraucher gegen Online-Casinos spezialisiert.
Wie viele andere Gerichte betonte auch das Landgericht Stade, dass es für die Rückzahlung der erlittenen Spielverluste unerheblich ist, ob der Spieler aufgrund des grundsätzlichen Verbots von Online-Glücksspielen eine illegale Handlung begangen hat. Um den Anspruch auf Rückzahlung zu verweigern, müsste dem Spieler Vorsatz nachgewiesen werden. Dies gestaltet sich jedoch als äußerst schwierig, insbesondere bei einem Verstoß gegen Gesetze seitens des Online-Casino-Betreibers. Es kann nicht erwartet werden, dass die Spieler solche Verbote kennen, und die Anbieter von Online-Casinos haben Schwierigkeiten, den Nachweis zu erbringen, dass ein Kläger von der Illegalität des Online-Glücksspiels wusste.
Die Rückzahlungspflicht der Online-Casino-Anbieter wurde bereits in höheren Gerichtsinstanzen bestätigt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beispielsweise hat klargestellt, dass der Anspruch auf Rückzahlung nur dann verweigert werden kann, wenn die Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels Kenntnis hatten. Der beklagte Online-Casino-Betreiber muss diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen.
Das Fazit lautet: „Die Rückforderung der verlorenen Gelder als Spieleinsatz gestaltet sich daher vergleichsweise unkompliziert, da es sich im Wesentlichen um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuchs handelt. Diese resultieren aus der Nichtigkeit der Verträge zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund eines Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag. Dies hat erhebliches Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es in Deutschland mehr als 50 Online-Casino-Anbieter, von denen keiner die erforderliche Lizenz besitzt“, hebt Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung hervor.