Online-Casino-Skandal: Oberlandesgericht Frankfurt am Main lehnt Berufung ab!
In einem einstimmigen Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main festgestellt, dass die Berufung einer Anbieterin von Online-Glücksspielen gegen ein erstinstanzliches Urteil, das im Interesse der Verbraucher erging, keine Erfolgsaussichten hat.
Die deutschen Oberlandesgerichte stellen die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit in einem Bundesland dar und sind vor allem in Zivilrechtsstreitigkeiten als zweite Instanz für Berufungen gegen Urteile der Landgerichte und Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte zuständig. Die Entscheidungen und Beschlüsse der Oberlandesgerichte sind daher von besonderer Bedeutung, auch im Zusammenhang mit dem Online-Casino-Skandal, in dem kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main einen wichtigen Beschluss gefasst hat, der für geschädigte Spieler von Bedeutung sein könnte.
„Das Landgericht Limburg an der Lahn hatte in erster Instanz die Online-Glücksspiel-Anbieterin „Videoslots“ dazu verurteilt, die verlorenen Spieleinsätze eines Spielers samt Zinsen ab dem Zeitpunkt der Klageerhebung zurückzuzahlen. Der Kläger hatte zwischen dem 21. September 2018 und dem 31. Januar 2020 insgesamt 12.302 Euro auf der Online-Casino-Seite dieser Anbieterin verloren. Als Reaktion darauf legte die Betreiberin des Online-Casinos Berufung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen dieses Urteil ein“, erklärt Dr. Gerrit W. Hartung.
Nach Ansicht des Gerichts hat die Berufung des Online-Casinos offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg, und es handelt sich nicht um eine grundsätzliche Frage, die eine gerichtliche Entscheidung oder eine mündliche Verhandlung erfordert. „Das ist von großer Bedeutung für geschädigte Verbraucher. Da der Vertrag zwischen den Parteien aufgrund der Verstöße gegen geltende Vorschriften des Glücksspielstaatsvertrags, wonach Online-Glücksspiel bis zum 30. Juni 2021 grundsätzlich verboten war und seither nur unter strengen Auflagen für lizenzierte Anbieter möglich ist, ungültig ist, hat der Kläger einen Anspruch auf Rückerstattung seiner verlorenen Spieleinsätze.“ Die Anbieterin konnte auch nicht nachweisen, dass der Kläger von der Illegalität der genutzten Online-Glücksspiele wusste.
Die Bereitstellung von Online-Glücksspielen, einschließlich Sportwetten, ohne die erforderliche Lizenz ist illegal. Die getätigten Zahlungen im Zusammenhang mit illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten daher in den meisten Fällen ohne rechtliche Grundlage. Dementsprechend liegen ausreichende Gründe für die Rückerstattung der Spielverluste vor. Diese Ansprüche ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wonach „ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, nichtig ist, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die Möglichkeit zur Rückforderung verlorener Gelder besteht auch dann, wenn der Anbieter inzwischen über eine gültige Lizenz verfügt. Diese rückwirkende Regelung erstreckt sich bis zu zehn Jahre in die Vergangenheit.