Ihr Anwalt für Verkehrsrecht – wir helfen weiter
Bußgeldbescheide sind nicht zwangsläufig gerechtfertigt, Strafen häufig zu hoch und die Schuld am Unfall manchmal nicht so intuitiv eindeutig, wie man denken möchte. “Verkehrsrecht” – was so einfach und nüchtern klingt, führt in der Praxis oft zu kleinerem und größerem Ärger. Zwar ist das Verkehrsrecht klar definiert, die Einhaltung der Gesetze gelingt jedoch nicht immer. Die rote Ampel wird übersehen, die neu festgelegte Geschwindigkeitsbeschränkung “unterliegt” der jahrelangen Gewohnheit. Bereits kleine Unachtsamkeiten können zu Ordnungswidrigkeiten führen, und Sach- wie Personenschäden im Verkehr bleiben selbst bei umsichtiger Fahrweise nicht immer aus.
Mit einem Wort: Wer sich im Straßen-, Schiffs- oder Zugverkehr bewegt, wird schnell auch mit dem Verkehrsrecht konfrontiert. Punkte und Fahrverbot, das Sitzenbleiben auf Unfallschäden oder Konflikte mit Kfz-Versicherern müssen jedoch nicht immer sein. Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung in Sachen Verkehrsrecht bei, um Ihnen als Ihr Anwalt in und vor allem aus der misslichen Situation heraus zu helfen.
Umfangreiches Verkehrsrecht: Vom Schadensersatz bis Strafbefehl
Verkehrsrecht ist umfassend und bisweilen komplex. Zunehmend tauchen Fragen und Problematiken auf, die von Laien nicht gelöst werden können. Sind erst einmal falsche Schritte gemacht, lassen sich ungute Pfade nicht mehr verlassen. Deshalb ist es besonders wichtig, sich in Verkehrsfragen rechtzeitig mit einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt in Verbindung zu setzen.
Das Verkehrsrecht gliedert sich grob gesehen in drei Gruppierungen:
Unter das Zivilrecht fallen beispielsweise der Autokauf, der Schadensersatz nach einem Unfall oder Sachverhalte, wie sie bei der Nutzung eines Firmenfahrzeugs entstehen können.
Zum Bereich Ordnungswidrigkeitenrecht zählen kleinere Delikte, die im Zusammenhang mit dem Verkehr oder aber mit der Betriebssicherheit des Fahrzeugs stehen wie die versäumte Vorführung zur Hauptuntersuchung. Wer glaubt, sein Handy beim Fahrradfahren nutzen zu dürfen, muss ebenso mit einem Bußgeld rechnen wie der Autofahrer, der diese Vorschrift missachtet.
Kommen im Straßenverkehr Menschen zu Schaden, bleiben strafrechtliche Folgen im Verkehrsrecht nicht aus. Auch Delikte wie Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, verbotene Straßenrennen, unterlassene Hilfeleistung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis werden im Verkehrsrecht nach dem Strafgesetzbuch geahndet.
Anwalt Verkehrsrecht – unsere Unterstützung im Zivilrecht
Ein Unfall passiert, der Verursacher steht eindeutig fest. Eine klare Sache im Verkehrsrecht? Nicht immer. Auch wenn es an der Schuldfrage nichts zu rütteln gibt, kann ein Anwalt nützlich sein. Durch unseren Einsatz gelingt es leichter, den Schaden rasch und in voller Höhe erstattet zu bekommen. Wir wissen, ob ein Nutzungsausfall oder der Leihwagen für Sie günstiger ist und helfen Ihnen dabei, ein Sachverständigengutachten richtig zu interpretieren.
Besonders komplizierte Fälle im zivilrechtlichen Verkehrsrecht und bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen entstehen dann, wenn an einem Unfall mehrere Fahrzeuge beteiligt waren. Dies ist beispielsweise bei Auffahrunfällen mit drei oder mehr Beteiligten eher die Regel als die Ausnahme. Hier tritt die Frage auf, welche Versicherung welchen Anteil am Schaden übernehmen muss. Ohne fachliches Wissen im Verkehrsrecht stehen die Chancen schlecht, zeitnah zu einem angemessenen Entschädigungsbetrag zu kommen. Wir klären für Sie, wie die Haftungsquoten verteilt sind und welche Vorschussbeträge bis zur endgültigen Regelung zu zahlen sind.
Erfahrung und fachliches Know-how als Anwalt für Verkehrsrecht sind auch Voraussetzung, wenn ein Unfall mit einem ausländischen Fahrzeug, egal ob im In- oder Ausland, zu regeln ist. Andere versicherungsrechtliche Bestimmungen, ein abweichendes Verkehrsrecht und die Gepflogenheit des Landes spielen hier eine wichtige Rolle, etwa bei der Aufnahme des Unfalls durch die Polizei. Wir setzen uns mit Engagement und Fachwissen im Verkehrsrecht dafür ein, dass Sie auch in diesem Fall fair und schnell entschädigt werden.
Wurden Sie oder Ihre Fahrzeuginsassen bei einem Verkehrsunfall verletzt, machen wir für Sie Schmerzensgeldansprüche geltend. Wir kennen aus der Fachliteratur und unserer eigenen Erfahrung im Verkehrsrecht Vergleichsfälle, die für die Bemessung des Ihnen zustehenden Geldbetrages relevant sind. Erklärt sich die gegnerische Versicherung nicht bereit, die geforderte Summe zu bezahlen, ziehen wir für Sie vor Gericht.
Unser Tipp:
Sollten Sie bereits in Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung stehen, verzichten Sie unbedingt darauf, vorschnell eine Abfindungserklärung zu unterzeichnen.
Mit Ihrer Unterschrift verzichten Sie auf alle Ansprüche, auch dann, wenn sich Monate nach dem Unfall Folgeschäden herausstellen. Wir beraten Sie ausführlich und tragen dafür Sorge, dass die Angelegenheit bestmöglich zum Abschluss kommt.
Autokauf, Leasing und Co. – Verträge und Ansprüche
Nicht immer läuft alles glatt, wenn man von Privat den Gebrauchtwagen kauft, mit dem Leasingwagen einen Unfall hatte oder der Mietwagen durch Dritte beschädigt wurde. Die Folge sind finanzielle Einbußen, zusätzliche Reparaturkosten oder gar ein Fahrzeug, das nicht hält, was versprochen wurde. Wer in solchen Fällen seine Ansprüche aus dem Verkehrsrecht genau kennt, kann sie gegenüber Händlern und Verleihern durchsetzen.
Wir beraten Sie als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht ausführlich, was Sie in solchen Fällen tun können. Gerne machen wir Ihre Ansprüche direkt bei der Gegenseite auf Vertragsrücktritt geltend und weisen unberechtigt an Sie gestellte Forderungen ab. Lässt sich selbst nach unserer außergerichtlichen Intervention keine Einigung erzielen, reichen wir – bei entsprechender Erfolgsaussicht – für Sie Klage bei Gericht ein.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, wenn Sie mehr zum zivilrechtlichen Verkehrsrecht und über unsere Leistungen wissen möchten. Auch konkrete Fragen zu Verträgen beantworten wir Ihnen gerne.
Verkehrsrechts Anwalt hilft, Bußgeldbescheide abzuwehren
Das Halteverbot, das vor zwei Tagen noch nicht da war, kann zu einer Verwarnung führen. Nicht immer ist diese rechtlich einwandfrei, schon gar nicht, wenn der Standort nicht verändert und nicht nur eines, sondern mehrere Knöllchen die Folge sind. Wir überprüfen für Sie die Angelegenheit und stehen Ihnen mit Rat und Tat in Sachen Verkehrsrecht zur Seite. Zu den häufigsten Verfehlungen im Verkehrsrecht zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auch hier sind wir Ihre Ansprechpartner, wenn Unklarheiten hinsichtlich des Fahrers, der gemessenen Überschreitung oder anderer zur Last gelegten Tatbestände bestehen.
Der Bußgeldbescheid, der nach diesen Delikten ins Haus flattert, kann mitunter selbst zur Falle werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie sich nicht regelmäßig an der Meldeadresse aufhalten, weil Sie beruflich oder privat längere Zeit unterwegs waren. Wird dadurch die Einspruchsfrist versäumt, können wir als Anwalt für Verkehrsrecht für Sie – bei Vorliegen gewisser Umstände – eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Dies bedeutet für Sie, dass Sie weiterhin die Chance haben, sich zum Vorwurf zu äußern oder im Rahmen des nachfolgenden Gerichtsverfahrens eine geringere Buße zu erreichen.
Wissen Sie durch eine entsprechende Mitteilung bereits, dass ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen wird, übernehmen wir im Vorfeld Ihre Vertretung. Wir melden uns als Ihre Rechtsanwälte für Verkehrsrecht bei den Behörden, fordern die Akten an und überprüfen den Sachverhalt. Ein Bußgeldbescheid wird dann an unsere Adresse gesandt, den Einspruch übernehmen wir. Sie müssen sich bis zu einer Verhandlung um nichts mehr kümmern.
Erwarten Sie im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall einen Bußgeldbescheid, wird ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt für Sie in zweifacher Hinsicht wichtig. Dann geht es nicht nur um das Verkehrsdelikt, sondern auch um die Schadensersatzansprüche, die auf Sie und Ihre Versicherung zukommen. Damit Ihre Kfz-Versicherung zahlungspflichtig wird, müssen Sie wiederum alle Möglichkeiten nutzen, um das Verschulden der Schwere nach einwandfrei zu klären, eine Mitschuld anderer Beteiligter festzustellen oder, im Bestfall, Ihr Verschulden gemäß Verkehrsrecht auszuschließen.
Mitunter sind es knifflige Fälle im Verkehrsrecht, die Geldbußen nach sich ziehen. Standen wirklich beide Ampeln auf grün, war die Signalanlage ausgefallen oder der Unfall durch Versagen der Bremsen ausgelöst? Um solche Sachverhalte aufzuklären und hohe Bußgelder abzuwenden, sind in der Regel Gutachter erforderlich. Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kennen wir kompetente Sachverständige. Gemeinsam mit ihnen versuchen wir, die Vorgänge aufzuarbeiten und die Ursachen zu finden.
Unser Ziel ist es, zu Unrecht ausgesprochene Bußgeldbescheide aufheben zu lassen. Ist der zugrunde liegende Tatbestand laut Verkehrsrecht unstrittig, setzen wir alles daran, dass Sie mit einer geringen Buße – und entsprechend weniger Punkten in Flensburg – aus dem Gerichtssaal kommen. Dies ist besonders für alle wichtig, die beruflich auf Fahrzeug und Führerschein angewiesen sind. Deshalb sind wir auch Ihre Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht, wenn aufgrund des Punktekontos oder eines Einzeldelikts ein Fahrverbot droht.
Kostenloser Bußgeldrechner:
hier können Sie berechnen, welche Strafen für Ihr Vergehen drohen!
Verkehrsstrafrecht – unsere Leistungen
Wird Ihnen eines der Delikte zur Last gelegt, die unter das Verkehrsstrafrecht fallen, ist unsere Tätigkeit als Anwalt für Sie besonders wichtig. Als erfahrene Anwälte im Verkehrsrecht vertreten wir Sie, wenn Sie wegen Trunkenheit im Verkehr, einer Unfallflucht, der Gefährdung des Straßenverkehrs, einer fahrlässigen Körperverletzung, fahrlässigen Tötung oder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis von der Polizei verdächtigt werden. In diesen Fällen ist es zu Ihrem Vorteil, wenn Sie sich unmittelbar, also direkt nach der Tat, mit uns in Verbindung setzen.
Wir beraten Sie hinsichtlich Ihres Verhaltens, das für Sie bei der Anhörung durch die Polizei für den weiteren Verlauf ausschlaggebend sein kann. Als Beschuldigter steht Ihnen ein Aussageverweigerungsrecht zu. Ob Sie davon Gebrauch machen sollen oder besser Angaben zur Sache machen, wägen wir nach Vorliegen aller bisherigen Erkenntnisse im Hinblick auf das Verkehrsrecht ab.
Unser Tipp:
Machen Sie keinerlei Angaben bei der Polizei, persönliche Daten ausgenommen, ehe Sie mit uns Kontakt aufgenommen haben. Selbst das, was Sie – vermeintlich unverfänglich – in einem Gespräch erwähnen, könnte zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden.
Nach unserer Beauftragung fordern wir für Sie die Ermittlungsakte an. Danach besprechen wir das weitere Vorgehen. Gegen den erlassenen Strafbefehl legen wir fristgerecht binnen zwei Wochen Einspruch ein. Sollten Sie einen Strafbefehl bereits erhalten haben, beachten Sie bitte unbedingt die im Verkehrsrecht festgelegte kurze Frist. Rufen Sie uns an, wir besprechen mit Ihnen, was nun getan werden muss.
Besteht der im Strafbefehl gemachte Tatvorwurf zu Recht, setzen wir in der Gerichtsverhandlung alles daran, dass die Strafe nach dem Verkehrsrecht so gering wie möglich ausfällt. Wir benennen Zeugen, die für Sie aussagen können, schildern besondere persönliche Umstände und andere Sachverhalte, die sich mildernd auf das Urteil auswirken. Ohne einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt stehen Ihre Chancen hier wesentlich schlechter. Nutzen Sie Ihren Vorteil, indem Sie uns mit Ihrer Vertretung beauftragen.
War ein Verkehrsunfall der Grund für den Strafbefehl, hängt vom Urteil auch die Schadensersatzfrage ab. Bei Trunkenheit im Verkehr kann die Gefahr bestehen, dass Ihre Versicherung die Regulierung ablehnt oder Sie zumindest zu einem späteren Zeitpunkt regresspflichtig macht.
Ihr Verkehrsrechts Anwalt hilft auch bei Führerscheinentzug und MPU
Ein Führerscheinentzug tangiert nicht nur das Verkehrsrecht, er wirft auch verwaltungsrechtliche Fragen auf. Etwa die, wann Sie Ihren Führerschein abgeben müssen und wie Sie ihn nach Ablauf der Sperre wieder erhalten. Diese Angelegenheiten regeln wir als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht ganz in Ihrem Sinn, auch gesondert können Sie uns damit beauftragen.
Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis bereits mehrfach entzogen, besteht für den Gesetzgeber die Möglichkeit, eine MPU, die medizinisch-psychologische Untersuchung nach mehreren Verstößen gegen das Verkehrsrecht, zur Voraussetzung zu machen. Wir beraten Sie dahingehend, wie Sie diese Untersuchung für Sie am günstigsten absolvieren können. Bei allen zu erledigen Formalitäten stehen wir Ihnen gerne als Ihre Spezialisten im Verkehrsrecht bei.
Ja, ich benötige eine kostenlose Erstberatung von einem Anwalt für Verkehrsrecht: