Sensation im Abgasskandal: Deutsche Umwelthilfe gewinnt Verfahren gegen KBA
Ist es ein Durchbruch gegen illegale Abschalteinrichtungen? Das Verwaltungsgericht Schleswig hat bestätigt, dass Abschalteinrichtungen bei VW-Golf-Diesel illegal sind.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) tritt seit Jahren im Dieselskandal gegen die Automobil- und Motorenhersteller und auch das Kraftfahrt-Bundesamt Bundesoberbehörde für den Straßenverkehr im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (KBA) an, um für mehr Umweltfreundlichkeit bei Dieselfahrzeugen zu sorgen. Jetzt hat die Deutsche Umwelthilfe eine Grundsatzklage gegen das Kraftfahrt-Bundesamt gewonnen, wovon bis zu zehn Millionen Pkw betroffen sind. Könnte das der Durchbruch gegen illegale Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen sein? Denn das hat Verwaltungsgericht Schleswig hat bestätigt, dass Abschalteinrichtungen des Herstellers Volkswagen in Dieselfahrzeugen der Golf-Reihe illegal sind. Der Freigabebescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes für entsprechende VW-Software-Updates von Dieselmotoren wurden durch das Verwaltungsgericht Schleswig aufgehoben.
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch sagt: „Das ist heute ein guter Tag für die Saubere Luft und die Gesundheit aller Menschen in Deutschland – und nach sieben Jahren rechtswidriger Kumpanei der Verkehrsminister mit den Dieselkonzernen endlich auch Hilfe für die vom Diesel-Kartell betrogenen Kunden.“
Die DUH fordert nun vom KBA, das Urteil sofort umzusetzen – und auch auf alle mittelbar betroffenen Fahrzeuge ebenfalls direkt anzuwenden. Die Behörde solle den amtlichen Rückruf aller Fahrzeuge mit illegalen temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen aller Hersteller anordnen, die in Deutschland solche Pkw verkauft haben. Es müsse schnellstmöglich eine Nachrüstung mit wirksamer Abgasreinigungstechnik oder die Rücknahme der Fahrzeuge auf Kosten der Hersteller geben.
„Das Software-Update sollte die Prüfstanderkennungssoftware deinstallieren. Das hat dem KBA ausgereicht, die Fahrzeuge freizugeben, obwohl darin noch weitere illegale Abschalteinrichtungen verbaut waren, vor allem das berühmt-berüchtigte Thermofenster. Die temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung sorgt dafür, dass die Abgasreinigung nur innerhalb eines bestimmten Temperaturfensters funktioniert und bei niedrigen und hohen Temperaturen gedrosselt oder abgeschaltet wird. Das Fenster ist so konfiguriert, dass die Abgasreinigung in Deutschland nur etwa drei Monate im Jahr funktioniert“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
DUH-Rechtsanwalt Remo Klinger betont: „Dieses Urteil hat grundlegende Wirkung, denn es ist direkt übertragbar auf alle anderen Fahrzeuge mit temperaturgesteuerten Abschalteinrichtungen. Wir fordern das Kraftfahrt-Bundesamt deshalb auf, die betroffenen Pkw aller Hersteller zurückzurufen und nachrüsten zu lassen. Andernfalls werden wir in allen Fällen Klage erheben.“
Für den erfahrenen Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung steht fest: „Betroffene Verbraucher sollten sich in Position für die nächste Klagewellen bringen. Die Chancen stehen sehr gut, dass sie für manipulierte Dieselfahrzeuge Schadenersatz erhalten können. Viele Hersteller haben versucht, den Schaden durch Software-Updates zu beheben. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Mängel dennoch vorhanden sind, bleibt weiterhin hoch. Daher ist die Individualklage der beste Weg, eine finanzielle Kompensation zu erhalten.“