Tipico muss Verluste von über 43.000 € zurückzahlen
Klage im Online-Casino-Skandal gegen Tipico wiederum erfolgreich! Das Landgericht Ellwangen hat die Online-Casino-Betreiberin Tipico mit Lizenz in Malta verurteilt.
Der Online-Casino-Skandal weitet sich immer weiter aus und macht auch vor bekannten Namen nicht Halt. Tipico, benannt als Anbieterin von Sportwetten im Internet, ist beziehungsweise war auch als Online-Casino-Betreiberin aktiv – und wurde in dieser Rolle vom Landgericht Ellwangen am 20. Oktober 2022 zur Rückzahlung aller Verluste eines Spielers verurteilt. Dieser hatte in der Zeit von März 2014 bis Februar 2021 unter Berücksichtigung von Gewinnen 43.385,94 Euro beim Online-Glücksspiel verloren. Tipico mit Lizenz in Malta verfügte zum Zeitpunkt dieser Verluste nicht über eine deutsche Konzession.
„Die Begründung des Landgerichts Ellwangen ist bekannt. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis 30. Juni 2021 verboten. Und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne explizite behördliche Lizenz nicht erlaubt“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.
Diese Ansprüche geschädigter Verbraucher auf die Rückzahlung ihrer Spielverluste ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es:
„Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“
Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt.
„Das Landgericht Ellwangen weist auch darauf hin, dass dem Rückforderungsanspruch nicht entgegengehalten werden könne, dass sich der Kläger selbst gegebenenfalls gesetzeswidrig verhalten, weil er an illegalem Glücksspiel teilgenommen habe. Tipico habe dem Kläger bereits nicht nachweisen können, dass er von der Illegalität der von ihm genutzten Online-Glücksspiele Kenntnis gehabt hätte“, stellt Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung heraus.
Wir haben eine spezielle Website zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:
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