Online-Sportwetten: Verluste zurückfordern laut Verbraucherschutz möglich!
Neben den Betreibern von Online-Casinos stehen nun auch Anbieter von Online-Sportwetten im Fokus von Schadenersatzklagen. Auch diese zwischen in Deutschland ansässigen Klägern und den Anbietern geschlossenen Wettspielverträge können nach § 134 BGB nichtig sein.
Die Rückforderung früherer Verluste bei Online-Casinos türmt sich zu einer echten Welle im Verbraucherschutz auf. Und jetzt kommt auch noch die Möglichkeit hinzu, die Verluste bei Online-Sportwetten über den gerichtlichen Klageweg zurückzuerhalten. So hat beispielsweise das Landgericht Landshut (Urteil vom 8. Oktober 2022, Az.: 75 O 1849/20) einen Anbieter von Online-Sportwetten aus Gibraltar verurteilt, an den Kläger 46.309,30 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 30. Januar 2021 zu zahlen. Der Kläger nahm im Zeitraum März 2017 bis Juni 2018 online an Live-Sportwetten teil und erlitt hierdurch nach Abzug von Gewinnen einen Gesamtverlust in Höhe von 46.309,30 Euro. Und zuletzt verurteilte das Landgericht Köln (Az.: 37 O 317/20) einen Anbieter von Sportwetten mit Sitz in Gibraltar zur Rückzahlung verlorener Spieleinsätze eines Kunden. Dabei ging es um rund 93.000 Euro.
„Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet bis 30. Juni 2021 verboten. Und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne explizite behördliche Lizenz nicht erlaubt. Das grundsätzliche Verbot gilt dabei für Online-Casinospiele und Online-Sportwetten gleichermaßen. Damit erhöhen sich die Chancen für geschädigte Spieler, ihre Verluste aus Online-Einsätzen kompensieren zu können“, sagt Dr. Gerrit W. Hartung.
Daher betont Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung, dass auch Spieler, die bei Online-Sportwetten Geld verloren haben, unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen sollten, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz beziehungsweise auf Rückzahlung der erlittenen Verluste zu prüfen. Diese Ansprüche ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit ohne Rechtsgrund.
Die Chancen für Geschädigte sind sehr gut. Das Landgericht Landshut beispielsweise hat ausgeführt, dass es keinen Grund zu der Annahme gehabt hätte, dass dem Kläger im Zeitpunkt der jeweiligen Wettspielverträge im Sinne der §§ 814, 817 S. 2 BGB bewusst gewesen wäre, dass die von der Beklagten veranstalteten Sportwetten mangels behördlicher Erlaubnis zur Durchführung hätten verboten sein könnten. Der Kläger habe glaubhaft und in sich schlüssig dargelegt, dass er sich aufgrund der damals offensiven Bewerbung, vor allem im Internet, nicht ansatzweise darüber Gedanken gemacht hatte, dass diese Form der Online-Sport-Wetten nicht erlaubt sein könnten, heißt es im Urteil. Das Gericht hat daher deutlich betont, dass dem Kläger nach erfolgter Teilklagerücknahme ein Wertersatzanspruch in Höhe der unstreitig nach Abzug zwischenzeitlicher Gewinne erlittenen Wettspielverluste zusteht.
Wir haben eine spezielle Website zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:
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