Spieler erhält Verluste bei Tipico in Höhe von rund 60.000 € zurück!
Das Unternehmen Tipico muss als Betreiber eines Online-Casinos den Verlust eines Spielers vollständig ersetzen. Das setzt die verbraucherfreundliche Rechtsprechung fort.
Der Anbieter von Sportwetten Tipico bot in der Vergangenheit auch in Deutschland Online-Glücksspiele an, ohne über eine gültige Lizenz zu verfügen. Daher entschied das Landgericht Potsdam mit Urteil vom 31. August 2022 (Az.: 11 O 378/20), dass Tipico als Betreiber des Online-Casinos den Verlust vollständig ersetzen muss. Die Schadensumme beläuft sich auf rund 60.600 Euro, die der Spieler zwischen März 2017 und Mai 2019 bei Tipico verloren hatte.
Der Hintergrund: „Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass Tipico mit dem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertag verstoßen und somit keinen Anspruch auf das Geld habe. Der Vertrag über die Ausübung des Glücksspiels bei Online-Casinos ist in so gut wie allen Fällen nach § 134 BGB nichtig, da die Veranstaltung eines öffentlichen Glücksspiels im Internet nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) bis zum 30. Juni 2021 verboten war. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Casinos ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen.“
„Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. Dasselbe gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Dieses Rückforderungsrecht gilt bisher auch für die Zeit danach, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es 30 bis 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Danach ist nämlich das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. So hatte Landgericht Gießen (Urteil vom 21. Januar 2021, Az.: 4 O 84/20): „Das Internetverbot ist für die Zeit, in der die hier gegenständlichen Einsätze getätigt wurden, geltendes Recht. Es ist insbesondere weder durch Entscheidungen der Verwaltungsgerichte noch des Bundesverfassungsgerichts noch des EuGH außer Kraft gesetzt oder für nichtig erklärt worden. Die Beklagte hat gegen die Verbotsnorm verstoßen, indem sie ihr Onlineangebot auch Spielteilnehmern aus Hessen und mithin auch dem Kläger zugänglich gemacht hat“, heißt es.
Wir haben eine spezielle Website zum Glücksspiel-Skandal eingerichtet, auf welcher neben nützlichen Informationen für Spieler und weiteren aktuellen Urteilen, auch die Anbieter aufgelistet werden, von denen Betroffene ihr Geld zurück bekommen können:
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