Deutsche Umwelthilfe untersucht im Abgasskandal Fiat Ducato Wohnmobile
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat erneut die Abgaswerte bei Wohnmobilen auf Fiat Ducato Basis untersucht. Die Ergebnisse zeigen deutliche Grenzwertüberschreitungen und können verbraucherfreundlichen Lösungen im Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen neuen Schwung verleihen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mischt sich als renommierter Umweltverband regelmäßig in den Dieselabgasskandal in Deutschland ein. Besonders im Fokus steht dabei der Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen, und dabei der Hersteller Fiat Chrysler (FCA), der in der Automobilholding Stellantis B.V. aufgegangen ist. Kürzlich hat die DUH die Abgaswerte bei Wohnmobilen auf Fiat Ducato-Basis unter die Lupe genommen – und ist zu erschreckenden Ergebnissen gekommen. Die Abgas-Messungen belegen extreme Stickoxid-Emissionen im Realbetrieb, sodass die gesetzlichen Grenzwerte zum Teil bis um das 16-fache überstiegen werden. Konkret: Aktuelle Messungen des Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) der DUH im Realbetrieb bei sommerlichen Außentemperaturen an einem Wohnmobil 180 Multijet auf Basis des Fiat Ducato mit Abgasnorm Euro 5, weisen nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe einen durchschnittlichen Stickoxidausstoß von 2056 mg/km aus. Der für das Fahrzeug geltende Grenzwert liegt bei 280 mg/km.
„Diese Untersuchung zeigt erneut, dass der Fiat-Dieselskandal weitere Formen annimmt. Es kann kaum noch Zweifel geben, dass auch bei Reise- und Wohnmobilen munter manipuliert worden ist, um die Emissionswerte zu fälschen. Aufgrund der Kaufpreise solcher Reise- und Wohnmobile können die wirtschaftlichen Schäden sehr groß sein. Eigentümer sollten daher die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um ihre wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen“, sagt der Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Besonders fraglich an der Angelegenheit ist die Rolle des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die DUH prangert Untätigkeit des KBA im Abgasskandal von Fiat Chrysler an und hat die Bundesbehörde mit einer formalen Beschwerde aufgefordert, rechtlich gegen den Hersteller vorzugehen. Spätestens mit der bereits im September 2020 in Kraft getretenen Verordnung 2018/585 habe das KBA die Möglichkeit, selbst Maßnahmen gegen Hersteller zu ergreifen. „Durch diese neue Verordnung ist das KBA nicht mehr nur Genehmigungs-, sondern auch Marktüberwachungsbehörde. Das hat zur Folge, dass das KBA gegen jeden Hersteller eines Fahrzeuges vorgehen muss, das mit einem nicht konformen Bauteil ausgestattet ist, betont die DUH“, sagt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Mit der am 29. Juni 2022 eingereichten Beschwerde habe das KBA nun drei Monate Zeit, geeignete Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um die Übereinstimmung der betreffenden Fahrzeuge herzustellen. Sollte das KBA nicht fristgerecht geeignete Maßnahmen ergreifen, sieht sich die DUH gezwungen, den Klageweg einzugehen.
Zuletzt hat das Landgericht Köln FCA Italy im Dieselabgasskandal verurteilt, an einen Kläger 33.174,71 Euro nebst Zinsen hieraus in Hohe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31. März 2022 zu bezahlen, Zug-um-Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Fahrzeugs des Modells Lido 535 SP des Herstellers Sun Living (Urteil vom 9. Juni 2022, Az.: 15 O 19/21). Der Kläger kaufte am 10. März 2015 für 43.470 Euro das Wohnmobil, in dem ein von FCA Italy hergestelltes Fahrzeug als Basis verbaut ist.