Sportwetten Anwalt - Geld zurück bei Sportwetten

Das Landgericht Landshut hat einen Anbieter mit Sitz in Gibraltar zur Erstattung von erlittenen Verlusten aus Online-Sportwetten verurteilt. Die zwischen dem in Deutschland ansässigen Kläger und der Beklagten geschlossenen Wettspielverträge waren nach § 134 BGB nichtig.

Geld zurück gilt auch bei Verlusten aus Sportwetten

Sportwetten Anwalt - Geld zurück bei Sportwetten

Das Landgericht Landshut hat einen Anbieter mit Sitz in Gibraltar zur Erstattung von erlittenen Verlusten von mehr als 46.000 Euro aus Online-Sportwetten verurteilt. Die zwischen dem in Deutschland ansässigen Kläger und der Beklagten geschlossenen Wettspielverträge waren nach § 134 BGB nichtig. So auch das Landgericht Essen: Die Verluste eines Online-Sport-Wetters summierten sich im Lauf der Zeit auf fast 59.000 Euro. Das Landgericht Essen hat mit Urteil vom 22. Dezember 2022 entschieden, dass er sein ganzes Geld zurückbekommt. Da der Anbieter keine in Deutschland gültige Lizenz für das Angebot von Online-Sportwetten hatte, habe er keinen Anspruch auf das Geld und müsse den Verlust an den Online-Sport-Wetter zurückzahlen, so das Landgericht Essen.

Nachdem sich zuletzt die Rückzahlung von Verlusten bei Online-Casinos als neues Verbraucherschutzthema herauskristallisiert hat, geht es jetzt bereits mit dem Bereich der Online-Sportwetten weiter. Das Landgericht Landshut (Urteil vom 8. Oktober 2022, Az.: 75 O 1849/20) hat einen Anbieter von Online-Sportwetten aus Gibraltar verurteilt, an den Kläger 46.309,30 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 30. Januar 2021 zu zahlen. Der Kläger nahm im Zeitraum März 2017 bis Juni 2018 online an Live-Sportwetten teil und erlitt hierdurch nach Abzug von Gewinnen einen Gesamtverlust in Höhe von 46.309,30 Euro. Die Zahlungen durch den Kläger erfolgten jeweils von dessen Wohnsitz aus, die Abbuchungen von seinem in Deutschland geführten Girokonto.

Über eine behördliche Erlaubnis nach dem Glücksspielstaatsvertrag verfügte der Anbieter der Sportwetten aus Gibraltar nicht. Das hiernach vorgesehen Konzessionsvergabeverfahren wurde durch die Verwaltungsbehörden ausgesetzt, ohne dass einem der Bewerber eine Erlaubnis erteilt worden wäre. Daher behauptet der Kläger, er sei im streitgegenständlichen Zeitraum davon ausgegangen, dass die Sportwetten gesetzlich erlaubt waren. Tatsächlich läge ein Verstoß gegen § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages 2012 vor, sodass der Online-Sportwetten-Anbieter nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB und §§ 823 Abs. 2 BGB, 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag, 284 StGB zur Erstattung der erlittenen Spielverluste verpflichtet seien.

„Das Gericht hat deutlich betont, dass dem Kläger nach erfolgter Teilklagerücknahme ein Wertersatzanspruch in Höhe der unstreitig nach Abzug zwischenzeitlicher Gewinne erlittenen Wettspielverluste zusteht. Die geleisteten Zahlungen erfolgten ohne Rechtsgrund, da die jeweils zugrunde liegenden Wettspielverträge wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag nach § 134 BGB nichtig waren. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Das grundsätzliche Verbot gilt dabei für Online-Casinospiele und Online-Sportwetten gleichermaßen. Damit erhöhen sich die Chancen für geschädigte Spieler, ihre Verluste aus Online-Einsätzen kompensieren zu können“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Ein Vorteil für andere geschädigte Verbraucher: Nach dem persönlichen Eindruck aufgrund der Anhörung des Klägers habe das Gericht keinen Grund zu der Annahme, dass dem Kläger im Zeitpunkt der jeweiligen Wettspielverträge im Sinne der §§ 814, 817 S. 2 BGB bewusst gewesen wäre, dass die von der Beklagten veranstalteten Sportwetten mangels behördlicher Erlaubnis zur Durchführung verboten sein könnten. Der Kläger habe glaubhaft und in sich schlüssig dargelegt, dass er sich aufgrund der damals offensiven Bewerbung, vor allem im Internet, nicht ansatzweise darüber Gedanken gemacht hatte, dass diese Form der Online-Sport-Wetten nicht erlaubt sein könnten, heißt es im Urteil.

Wenn Sie bei einem Anbieter von Online-Sportwetten wie zum Beispiel 888sport, AdmiralBet, Bet3000, bet-at-home, bet365, Betano, Betaway, Betsafe, Betsson, BildBet, bwin, Chillybets, Happybet, Interwetten, Jaxx, Mobilebet, Mr Green, Mybet, NEObet, Pokerstars, Racebets, Sportingbet, Sportwetten.de, Tipico, winamax, XTip Verluste erlitten haben, so können Sie Ihr verlorenes Geld vollständig zurückerhalten.

Grundsätzlich sind Online-Sportwetten für in Deutschland lebende Wetter nicht erlaubt gewesen, weil bis Ende September 2020 kein Anbieter über eine gültige deutsche Lizenz verfügt hat. Daher kann Ihnen ein erfahrener Rechtsanwalt wie Dr. Gerrit W. Hartung mit seiner spezialisierten Kanzlei helfen, Ihr verlorenes Geld zurückzubekommen.

Online-Glücksspiele sind in Deutschland für Casino- oder Pokerspiele und Sportwetten durch den Glücksspielstaatsvertrag der Länder (GlüStV) geregelt. Demnach war Online-Glücksspiel hierzulande bis zum 01.07.2021 weitgehend nicht erlaubt. Ausnahmen gab es für Sportwetten, wo bereits ab Oktober 2020 erste Lizenzen an private Anbieter vergeben wurden, sowie in Schleswig-Holstein.

Seit dem 01.07.2021 gelten Lockerungen beim Online-Glücksspiel, sodass das Anbieten von Online-Glücksspielen nicht mehr grundsätzlich illegal ist. Allerdings gelten strenge Auflagen und die Anbieter müssen über eine für Deutschland gültige Lizenz verfügen. Das ist jedoch bis heute bei den meisten Anbietern nicht der Fall. Als Auflagen gibt es für die Anbieter zunächst die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Wetter bzw. Spieler im Monat nicht mehr als 1.000 Euro verspielen können. Grundsätzlich dürfen Spieler also nicht mehr als 1.000 Euro im Monat auf ihr Spielkonto einzahlen und damit spielen. Das Limit gilt über alle Anbieter hinweg. Mit Inkrafttreten des aktuellen Glücksspielstaatsvertrages der Länder (GlüStV) zum 01.07.2021 haben Anbieter von Glücksspielen auch die Auflage, den Status eines Wetters bzw. Spielers vor Spielbeginn zu prüfen und gegebenenfalls das Spiel bei einer Sperrung zu untersagen. Die Sperrdatei wird betrieben vom Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen (OASIS-Sperrsystem). Vor dem 01.07.2021 bzw. im Falle von Sportwetten vor Oktober 2020 verfügten die meisten Betreiber von Glücksspielportalen wie Online-Casinos, Poker oder Sportwetten nicht über diese Erlaubnis. Selbst danach wurden bisher nur wenige Lizenzen in Deutschland verteilt.

Für Spieler bzw. Wetter, die vor dem 01.07.2021 Geld bei Casinospielen, Poker oder Sportwetten verloren haben, bedeutet das, dass sie erfolgversprechende Chancen haben, ihr verlorenes Geld zurückzubekommen. Möglich sind Rückforderungen im Zeitraum der letzten zehn Jahre. Aber auch bei Spielverlusten nach dem 01.07.2021 sollten Kunden von Online-Casinos oder anderen Glücksspielanbietern immer prüfen lassen, ob die betreffenden Betreiber über eine gültige Lizenz verfügen. Denn in den meisten Fällen ist für Verbraucher nur schwer erkennbar, ob ein Anbieter hierzulande legal arbeitet. Oft werben die Glücksspielanbieter mit angeblich gültigen Lizenzen, jedoch gelten diese meist nur für das Land des Firmensitzes – meistens Malta, Gibraltar, Curacao oder andere steuerlich günstige Orte.

Diese Spiel- und Sportwetten-Angebote wurden von den deutschen Behörden zwar geduldet, jedoch blieben sie zu jeder Zeit illegal. Somit sind die geschlossenen Verträge zwischen Anbieter und Spieler nichtig, wodurch die Anbieter zur Rückzahlung sämtlicher Spielverluste bzw. Wettverluste verpflichtet sind. Das gilt auch für Betreiber, die im europäischen Ausland wie zum Beispiel in Gibraltar oder Malta ihren Sitz haben.

Die zuständige Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat auf ihrer Webseite www.gluecksspiel-behoerde.de eine sogenannte „Whitelist“ erstellt, auf der die Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen aufgeführt werden, die über eine Erlaubnis oder Konzession nach dem gültigen Glücksspielstaatsvertrag verfügen. In dieser Liste sind unter anderem Anbieter von Sportwetten oder auch Online-Casinos gelistet. Hier kann man sehen, dass es in Deutschland bisher nur sehr wenige Anbieter mit einer gültigen deutschen Erlaubnis gibt.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei hilft Ihnen und unterstützt Sie bei der Klage gegen die Sportwetten-Anbieter und auch gegen die Online-Casinos. Nach der ersten Durchsicht Ihrer Angaben teilen wir Ihnen unmittelbar mit, ob auch Sie Rückzahlungsansprüche haben. In unserer Datenbank sind alle in Deutschland tätigen Anbieter zu finden. Wir wissen genau, wer zu welchem Zeitpunkt über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügte. Unsere Anwälte sind spezialisiert auf Klagen gegen Anbieter von Sportwetten, Online-Glücksspiel und Online-Casinos.

Wir verfügen über ein Netzwerk von Prozesskostenfinanzieren, über das wir die von unserer Kanzlei für Geschädigte geführten Klagen fast alle eingedeckt bekommen, so dass Sie ohne Kostenrisiko den Rechtsstreit führen können.

Prüfen Sie jetzt kostenlos Ihre Ansprüche. Rufen Sie uns an unter 02161 684560 oder senden Sie uns eine E-Mail an kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Formular.

„Der Kläger verhält sich im übrigen auch nicht treuwidrig, wenn er zunächst die Chance auf einen Gewinn erhalten hat und sich im Anschluss an einen Verlust bei der Beklagten schadlos halten will. Es ist schon kein schutzwürdiges Vertrauen der Beklagten zu ersichtlich, wonach diese berechtigterweise hätte davon ausgehen dürfen, die Wettspieleinsätze endgültig zu behalten.“

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