Porsche Macan S 3.0 TDI mit manipulierter Abgassteuerung!
Die Audi AG muss wieder für die Manipulationen an einem von ihr entwickelten und hergestellten Motor des Typs EA897 mit der Abgasnorm Euro 6, der in einem Porsche Macan S verbaut ist, Schadenersatz leisten.
Es geht weiter und weiter im Dieselabgasskandal der Audi AG. Das Landgericht Mönchengladbach hat das Unternehmen dazu verurteilt (Urteil vom 2. Juni 2022, Az.: 1 0 211/21), an die Klägerin 67.606,08 Euro nebst jährlichen Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. Mai 2020 Zug-um-Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeuges Porsche Macan S 3.0 TDI und weitere 2.085,95 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 7. August 2021 zu zahlen.
Die Klägerin erwarb am 26.10.2015 ein Fahrzeug der Marke Porsche und des Typs Macan S 3.0 TDI zum Kaufpreis von 87.581,85 Euro zuzüglich Zubehör in Höhe von 2.677,51 Euro. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wies das Fahrzeug eine Laufleistung von zehn Kilometern auf. In dem Fahrzeug ist ein von der Beklagten entwickelter und hergestellter Motor des Typs EA897 verbaut (Abgasnorm Euro 6). Für das streitgegenständliche Fahrzeug liegt ein verbindlicher angeordneter Rückruf des Kraftfahr-Bundesamtes vor. In dem dieser Anordnung zugrundeliegenden Bescheid vertritt das Kraftfahrtbundesamt die Auffassung, dass in dem streitgegenständlichen Fahrzeugtyp eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz komme.
„Die Klägerin behauptet unter anderem, dass das streitgegenständliche Fahrzeug mit unzulässigen Abschalteinrichtungen versehen sei. Das Fahrzeug weise ein sogenanntes Thermofenster auf. In einem bestimmten Temperaturfenster werde die Abgasreinigung nicht mehr voll durchgeführt. Ferner sei in dem streitgegenständlichen Fahrzeug eine sogenannte Prüfstandserkennung durch Lenkwinkelerkennung und Aufwärmstrategie sowie manipulierter Software für das Getriebe verbaut. Auch sei die AdBlue-Einspritzung manipuliert. Ferner käme in dem Fahrzeug eine Strategie zur Erhöhung der Raten der Abgasrückführung nahezu ausschließlich unter den Bedingungen der gesetzlichen Typprüfung zur Anwendung“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung , der das verbraucherfreundliche Urteil vor dem Landgericht Mönchengladbach erstritten hat.
Die Beklagte bestreitet, dass das Kraftfahrtbundesamt bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug das Vorliegen von vier oder mehr unzulässigen Abschalteinrichtungen festgestellt habe. Der Lenkwinkel sei kein bestimmender Parameter für die eingesetzten, vom Kraftfahrt-Bundesamt als unzulässig eingestuften Strategien. Auch sei bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug keine Manipulation der AdBlue Einspritzung oder des Getriebes vorgenommen worden.
„Diese Verteidigungsstrategie hat vor Gericht nicht verfangen. Die Klägerin habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Porsche Macan eine Art Prüfstandserkennung verbaut sei, welche Einfluss auf das Emissionskontrollsystem nehme“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Das eröffne weitere Chancen, gegen die Audi AG auch bei Abgasmanipulationen an Porsche-Fahrzeugen vorzugehen und Schadenersatz zu erhalten.