Neuer Schwung für geschädigte Verbraucher im Audi-Abgasskandal?
Die Audi AG scheint im Dieselabgasskandal Grundsatzurteile verzögern zu wollen. Das könnte darauf hinweisen, dass es für geschädigte Verbraucher weitere Chancen gibt, Schadenersatz zu erhalten.
Eigentlich sollte am 5. Mai ein Dieselverfahren der Audi AG vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt werden. Doch der BGH hatte den Termin abgesagt. Beobachter gehen davon aus, dass es eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Kläger und der Audi AG gegeben hat. Eigentlich hätten sich die BGH-Zivilrichter mit der Frage befasst, ob die betroffenen Fahrzeughalter wegen der Manipulationen Schadensersatzansprüche durchsetzen können. Ein Urteil hätte sich auf die Rechtsprechung von sämtlichen Zivilgerichten in Deutschland ausgewirkt. Das wäre nach einem Fall im Dezember 2021 das zweite Mal, dass die Audi AG einem einzelnen Kläger Schadensersatz gezahlt hätte, um ein Grundsatzurteil im Zusammenhang mit dem Abgasskandal zu verhindern.
„Die Audi AG steht seit langem im Mittelpunkt des Dieselabgasskandals. Als Teil der Volkswagen AG hat Audi nicht nur eigene Fahrzeuge mit manipulierten Dieselmotoren ausgestattet, sondern auch an die Schwestermarke VW und Porsche solche Motoren geliefert und sich damit schon in Tausenden von Fällen schadenersatzpflichtig wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemacht. Wegen des Audi-Abgasskandals wurden deutschlandweit bereits mehr als 400.000 Fahrzeuge mit manipulierten 3.0- und 4.2-Liter-Diesel-Motoren zurückgerufen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
Für den Rechtsanwalt ist dieses außergerichtliche Abkaufen von Schadenersatzansprüchen ein Versuch, ein verbraucherfreundliches höchstgerichtliches Urteil zu verhindern. „Es ist offensichtlich, dass die Audi AG ein Grundsatzurteil fürchtet und vermeiden will, dass es in der Folge zu einem Nachahmer-Effekt und einer damit verbundenen Klagewelle kommt. Die Audi AG möchte also weitere Klagen und Urteile im Dieselabgasskandal so lange wie möglich herauszögern mit der Konsequenz, dass die Schadensersatzansprüche von betroffenen Fahrzeughaltern aufgrund der Nutzungsentschädigung durch längere Laufzeiten sinken oder im schlimmsten Fall sogar vollständig verjähren.“
Daher betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung, der bereits viele verbraucherfreundliche Urteile gegen die Audi AG erstritten hat, wie wichtig es für geschädigte Verbraucher ist, ihre individuellen Möglichkeiten der Kompensation im Dieselabgasskandal professionell zu prüfen. Er sagt: „Die deutschen Gerichte haben schon tausendfach gezeigt, dass hohe Schadenersatzzahlungen bei Dieselmanipulationen möglich sind, und das über alle betroffenen Baureihen hinweg. Diese Chancen sollten geschädigte Verbraucher nutzen. Der Weg zum Schadenersatz führt über die Gerichte.“