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Neuer Hinweisbeschluss im Abgasskandal erhöht noch den Druck auf die Daimler AG!

Die Daimler AG kommt mit ihrer Kern- und Premiummarke Mercedes-Benz nicht aus dem Dieselabgasskandal heraus. Jetzt zeigt sich auch das Landgericht Kleve in einem neuen Hinweis- und Beweisbeschluss verbraucherfreundlich.

Neuer Hinweisbeschluss im Abgasskandal erhöht noch den Druck auf die Daimler AG!

Dass die Daimler AG vom Abgasskandal voll erwischt wurde und mittlerweile für manche Beobachter sogar zum Zentrum der Dieselmanipulationen steht, ist bekannt. Daher verwundert es auch nicht, dass immer mehr Gerichte sich eindeutig verbraucherfreundlich positionieren. Aktuelles Beispiel: Das Landgericht Kleve fordert in seinem Hinweis- und Beweisbeschluss vom 12.08.2021 (Az.: 4 O 67/21), das Fahrzeug durch einen Sachverständigen bezüglich mehrerer Abgasmanipulationen begutachten zu lassen, und stellt es beweiserhebliche Fragen, die mithilfe des Gutachters beantwortet werden sollen, berichtet die mit dem Verfahren betraute Kanzlei. Streitgegenständlich ist ein Mercedes-Benz CLA, Baujahr 2016, der Schadstoffnorm Euro 6.

„Unter anderem geht es darum, das Fahrzeug auf das Vorliegen einer Lenkwinkelerkennung zu überprüfen. Diese ist als illegale Abschalteinrichtung bereits höchstrichterlich und vom Kraftfahrt-Bundesamt bestätigt. Die Software in der Motorsteuerung erkennt anhand der Lenkbewegungen, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand einer Zulassungsbehörde befindet oder im Straßenverkehr. Während das Fahrzeug in Testsituationen überwiegend geradeaus fährt und Lenkbewegungen sind nur minimal ausgeprägt, wird das Lenkrad jedoch bei normaler Nutzung oft und stark eingeschlagen. Dann geht die intelligente Software davon aus, dass sich der Wagen auf der Straße befindet und nicht in einer Prüfsituation. So hat die Kammer angeordnet, dass getestet werden soll, ob ein solches Verhalten bei einem Lenkwinkeleinschlag von weniger als 15 Grad festzustellen ist“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Weiter soll geprüft werden, ob das Fahrzeug mit einer Software ausgestattet ist, welche nach 1200 Sekunden vom Prüfstandmodus in den „normalen“ Modus wechselt. Zuletzt ist das in Streit stehende Fahrzeug auf die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung zu überprüfen, durch die das Abgas bei dessen Rückführung in den Motor gekühlt wird.

Daimler verteidigt sich zwar gern mit dem Hinweis, die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung sei nicht nur auf dem Prüfstand, sondern auch auf der Straße aktiv, verkennt hier aber die Tatsache, dass dies auf der Straße nur theoretisch zutrifft. Wegen der Kühlmittel-Soll-Temperaturregelung unterliegen bereits viele Fahrzeuge der Daimler AG offiziellen Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamts“, erklärt Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Bei der Daimler AG sind die Motoren des Typs OM 651, OM 622, OM 626, OM 607, OM 654 und OM 642 besonders betroffen, dementsprechend hat es auch schon diverse Rückrufe für Mercedes-Modelle mit Dieselmotoren gegeben. Mittlerweile musste die Daimler AG zahlreiche verschiedene Dieselfahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 und auch Euro 6 zurückrufen. Generell sind viele Fahrzeuge der A-, B-, C-, E- G-, R- und S-Klasse betroffen – also aus allen Baureihen!