Porsche Cayenne S mit acht Zylindern bleibt im Fokus!
Das Landgericht Köln hat die Audi AG für Manipulationen an einem Porsche Cayenne S mit dem leistungsstarken Dieselmotor EA898 zu Schadenersatz verurteilt.
Für die Audi AG wird die Luft im Dieselabgasskandal immer dünner, und immer öfter wird der Konzern für Manipulationen am Dieselmotor des Typs EA898 verurteilt. Das ist so etwas wie die Königsdisziplin im Dieselskandal, handelt es sich dabei doch um einen sehr leistungsstarken Motor mit acht Zylindern, der in Premiumfahrzeugen wie dem Porsche Cayenne verbaut. Das Landgericht Köln (Urteil vom 03.09.2021, Az.: 17 O 325/20) hat die Audi AG verurteilt, an den Kläger 32.652,46 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 10. August 2020 gegen Übergabe und Übereignung eines Porsche Cayenne S Diesel mit dem Dieselmotor EA898 und der Abgasnorm Euro 5 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Der geschädigte Verbraucher hatte das Fahrzeug mit einer Laufleistung von 56.608 Kilometern am 5. Februar 2018 für 64.480 Euro zuzüglich weiterer Kosten für technische Durchsicht, Garantie und TÜV-Untersuchung erworben. Der Kläger finanzierte das Fahrzeug und leistete eine Anzahlung von 20.000 Euro. Am 29. Juli 2021 betrug der Kilometerstand des streitgegenständlichen Fahrzeugs 86.152 Kilometer. Mit einem am 18. März 2020 veröffentlichten Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wurde eine „unzulässige Abschalteinrichtung bzw. eine unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ festgestellt.
„Im Kern geht es dabei um die bekannten Instrumente zur Manipulation Thermofenster, Aufheizstrategie und Lenkwinkelerkennung. Insbesondere aufgrund der Lenkwinkelerkennung erkennt das Fahrzeug den Prüfmodus und schaltet nur für die Zeit der Prüfstandsanordnung in einen Fahrmodus, welcher den gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerten gerecht wird. Im normalen Fahrbetrieb auf der Straße bleibt dieser Fahrmodus hingegen ausgeschaltet“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Er gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat das verbraucherfreundliche Urteil gegen die Audi AG vor dem Landgericht Köln erstritten.
Die Audi AG wollte es sich einmal mehr einfach machen und trug schlichtweg vor, das Fahrzeug sei technisch sicher und könne uneingeschränkt genutzt werden, sodass dem Kläger kein Schaden entstanden sei. Die nach KBA-Auffassung unzulässige Abschalteinrichtung würde bei Installation des Software-Updates beseitigt, negative Auswirkungen auf den Motor seien hiermit nicht verbunden. Ebenso rügte die Audi AG den klägerischen Vortrag zu einer sittenwidrigen Täuschung und Schädigung als unschlüssig.
„Das hat dem Landgericht Köln aber nicht ausgereicht, sodass dennoch die Verurteilung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB ergangen ist. Es wäre vielmehr Aufgabe der Audi AG gewesen, im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast substantiiert nachzuweisen, dass die Annahmen des KBA falsch gewesen seien. Das ist nicht passiert“, erklärt Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss sich der Autohersteller von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Dem hat das Unternehmen nicht ansatzweise entsprochen. Insofern steigen die Chancen für Dieselkunden weiter, im Rahmen des Abgasskandals finanziell weitreichend entschädigt zu werden.