VW-Dieselskandal: Schadenersatz von früherem Topmanager Martin Winterkorn?
Die Volkswagen AG will jetzt gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn vorgehen. Welches finanzielle Ausmaß die Forderungen haben könnten, stand zunächst nicht fest. Volkswagen erklärte, man werde die beiden ehemaligen Topmanager nun „wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen“.
Im Dieselabgasskandal der Volkswagen AG gerät jetzt der ehemalige Vorstandsvorsitzende Martin Winterkorn in den Fokus. Zwar hat lange so ausgesehen, als würde Martin Winterkorn die Aufarbeitung der Abgasaffäre bei VW ohne weitere Konsequenzen überstehen. Man erinnere sich an die Ehrenerklärung des Volkswagen-Aufsichtsrats im September 2015: „Die Mitglieder des Präsidiums stellen fest, dass Herr Professor Dr. Winterkorn keine Kenntnis hatte von der Manipulation von Abgaswerten.“
Der Wind hat jetzt gedreht und bläst nun tüchtig ins Gesicht des früheren Topmanagers. Der Autokonzern sieht – nach jahrelangen internen Untersuchungen und bekanntermaßen zig verbraucherfreundlichen Urteilen im Dieselabgasskandal – jetzt doch eine Mitverantwortung seines früheren Vorstandsvorsitzenden im größten Skandal der eigenen Unternehmensgeschichte. Deshalb möchte Volkswagen auch Schadensersatz von Martin Winterkorn verlangen. Volkswagen erklärte, man werde die beiden ehemaligen Topmanager nun „wegen aktienrechtlicher Sorgfaltspflichtverletzungen auf Schadenersatz in Anspruch nehmen“. Welches finanzielle Ausmaß die Forderungen haben könnten, stand zunächst nicht fest. Laut einem Bericht der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ will Volkswagen von vier weiteren Markenvorständen verschiedener Konzerntöchter Geld sehen, die ebenfalls in den Dieselskandal verstrickt seien. Ausschlaggebend für die Schadensersatzforderungen des VW-Konzerns ist laut dem „Handelsblatt“ ein Gutachten der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz.
„Das bringt natürlich weiteren Schwung in den Dieselabgasskandal. Es werden bestimmte Personen mit dem Skandal konkret in Verbindung gebracht – und vor allem wird damit einmal mehr bestätigt, dass die Volkswagen AG im Zentrum des Dieselskandals steht und Verbraucher weitreichend geschädigt hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Für Rechtsanwalt Dr. Hartung ist das ein ganz wichtiges Signal für geschädigte Verbraucher. „Dass Manager wegen des Dieselskandals strafrechtlich verfolgt werden, unterstützt geschädigte Verbraucher natürlich dabei, Recht zu erhalten, auch wenn bezüglich des streitgegenständlichen Fahrzeugs kein Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts bezüglich des Emissionsverhaltens vorliegt.“ Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung ruft daher Eigentümer betroffener Volkswagen-Diesel auf, unbedingt den Klageweg prüfen zu lassen, um ihre berechtigten Schadensersatzansprüche aus einer Betrugshaftung in Dieselgate 1.0 und Dieselgate 2.0 durchzusetzen.
Die Boulevardzeitung Bild meldet: „Winterkorn habe es in der Zeit nach einer als „Schadenstisch“ bezeichneten Krisenkonferenz am 27. Juli 2015 unterlassen, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in 2,0-Liter-TDI-Dieselmotoren, die in den Jahren 2009 bis 2015 im nordamerikanischen Markt vertrieben wurden, unverzüglich und umfassend aufzuklären. Er habe darüber hinaus nicht dafür gesorgt, dass in diesem Zusammenhang gestellte Fragen der US-amerikanischen Behörden umgehend wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.“
Das Vorgehen gegen Martin Winterkorn schließt sich den Aktivitäten der Audi AG gegen den früheren Vorstandschef Rupert Stadler und weitere Topmanager an. Seit Herbst laufen die Verfahren gegen die ehemaligen Führungskräfte, denen Verantwortung im Dieselabgasskandal vorgeworfen wird.