Audi AG haftet wieder auch für manipulierten Porsche Macan S mit dem V6-TDI EA897
Die Audi AG hat eine weitere herbe Niederlage im Diesel-Abgasskandal einstecken müssen. Streitgegenständlich vor dem Landgericht Hamburg war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern der Abgasnorm Euro 6. Damit wurde die Audi AG wieder wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
Der Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG beschränkt sich nicht nur auf die VW-Motorentypen EA189 und EA288. Auch der von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellte Euro 5-Diesel EA897 kommt nicht aus den Schlagzeilen – genauso wie sein Nachfolger, der Euro 6-Diesel EA897. Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse wie der Porsche Cayenne betroffen.
In diesem Zusammenhang hat der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat einen weiteren wichtigen Sieg im Dieselskandal errungen. Die Audi AG wurde vom Landgericht Hamburg (Urteil vom 08.03.2021, Az.: C 317 O 65/19) zur Zahlung von 64.812,06 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 8. September 2020 und zur Übernahme von 73 Prozent der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Streitgegenständlich war ein Porsche Macan S mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern (Euro 6). Der Kläger hatte den Wagen am 4. Februar 2015 zu einem Kaufpreis von 84.044,10 Euro als Neufahrzeug erworben. In dem Fahrzeug ist der bekannte EA897-V6-Turbodiesel mit 258 PS verbaut.
Es gab bereits einen verpflichtenden Rückruf des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Bezug auf das Emissionsverhalten des Fahrzeugs für den streitgegenständlichen Motor im Mai 2018. Zur Begründung vertrat das Kraftfahrt-Bundesamt die Auffassung, dass unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt worden seien. Aufgrund der eingebauten Abschalteinrichtungen könne es im Betrieb der Fahrzeuge zu erhöhten NOx-Emissionen kommen“, sagt der Rechtsanwalt.
Das Gericht hat sich auch deutlich zur vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung als Haftungsbegründung nach § 826 BGB geäußert. Das objektiv sittenwidrige Verhalten der Beklagten ergebe sich aus der in der Motorsteuerung des streitgegenständlichen Fahrzeugs implementierten und als „Strategie A“ bezeichneten Abschalteinrichtung. Bei der Strategie A handelt es sich um die sogenannte Aufheizstrategie. Diese springt im Wesentlichen nur beim Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des NEFZ (Neuer Europäischen Fahrzyklus) an, wird aber im realen Verkehr hingegen nicht aktiviert. Dadurch wird das Stickoxidemissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand gegenüber dem Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessert.
Ebenfalls vorteilhaft für geschädigte Verbraucher ist die vom Gericht betonte Tatsache, dass vom Kläger kann nicht verlangt werden könne, dass er im Einzelnen darlege, weshalb er von dem Vorhandensein einer oder mehrerer Abschalteinrichtungen ausgehe und wie diese konkret funktioniere. Vielmehr sei von ihm nur zu fordern, dass er greifbare Umstände anführe, auf die er den Verdacht gründe, sein Fahrzeug weise eine oder mehrere unzulässige Abschalteinrichtungen auf.
Zu den von den EA897-Manipulationen betroffenen Fahrzeugen gehören vor allem die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne II und Panamera II sowie Macan, Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW Amarok, Touareg II und Phaeton. Kurz gesagt: Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen, und zwar sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6!