Audi-Abgasskandal: Dreiliter-Dieselmotor EA897 mit sechs Zylindern beim Audi A6 Avant 3.0 TDI manipuliert
Das Landgericht Ravensburg hat einem geschädigten Verbraucher wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB Schadenersatz zugesprochen. Bei seinem Audi A6 Avant 3.0 TDI mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern (Euro 5) ist der Motor durch die sogenannte Aufheizstrategie manipuliert.
Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB hat der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit seiner Kanzlei einen weiteren wichtigen Sieg im Dieselskandal errungen. Das Landgericht Ravensburg (Urteil vom 04.03.2021, Az.: 4 O 288/20) verurteilte die Audi AG zur Zahlung von 37.943,34 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16. Juni 2020, zur Zahlung von weiteren 1.590,91 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 15. Oktober 2020 sowie zur Übernahme von 60 Prozent der Kosten des Rechtsstreits. Streitgegenständlich war ein Audi A6 Avant 3.0 TDI mit dem Dreiliter-Dieselmotor EA897 und sechs Zylindern (Euro 5). Der geschädigte Verbraucher erwarb den Wagen am 28. August 2013 zum Preis von 62.800 Euro als Neuwagen, der zu diesem Zeitpunkt einen Kilometerstand von null Kilometern aufwies.
„Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits eine unzulässige Abschaltvorrichtung entdeckt, die dafür sorgt, dass ein geringerer Ausstoß bestimmter Schadstoffe gemessen wird, als er tatsächlich auftritt. Konkret handelt es sich bei der unzulässigen Abschaltvorrichtung um die sogenannte Aufheizstrategie. Diese springt im Wesentlichen nur beim Durchlaufen des Prüfstandsverfahrens des Neuen Europäischen Fahrzyklus NEFZ an, wird aber im realen Verkehr hingegen nicht aktiviert. Dadurch wird das Stickoxidemissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand gegenüber dem Emissionsverhalten im normalen Fahrbetrieb verbessert“, erklärt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Seine Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Diese Manipulation hat das Landgericht Ravensburg klar als sittenwidrig eingestuft. „Durch das sittenwidrige Verhalten ist dem Kläger ein Schaden entstanden. Der Schaden besteht darin, dass der Kläger einen Kaufvertrag abgeschlossen hat, den er in Kenntnis dessen, dass der von der Beklagten entwickelte und in Verkehr gebrachte Motor über eine Software verfügt, aufgrund derer das Fahrzeug die maßgeblichen Abgasgrenzwerte nicht einhält, nicht abgeschlossen hätte und der deshalb einen nachteiligen und ungewollten Vertragsschluss darstellt“, heißt es im Urteil.
Die Audi AG sei auch ihrer sogenannten sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen. Die Beklagte hat auf den Vortrag des Klägers zur Aufheizstrategie keine Stellung genommen. Insbesondere fehlen Ausführungen dazu, warum die Strategie gerade keine Abschalteinrichtung darstellen soll, obwohl das Kraftfahrt-Bundesamt diese als unzulässige Abschalteinrichtung einstufte, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast muss sich der Autohersteller von den Vorwürfen aktiv und mit weitreichenden Erklärungen zur Funktionsweise der Technologien entlasten. Dem hat das Unternehmen nicht ansatzweise entsprochen. Insofern steigen die Chancen für Dieselkunden weiter, im Rahmen des Abgasskandals finanziell weitreichend entschädigt zu werden.
Die Baureihe EA897 umfasst V6-Dieselmotoren mit drei Litern Hubraum und wird seit dem Jahr 2010 in verschiedenen Fahrzeugen des Volkswagen-Konzerns eingesetzt, wobei er von der Volkswagen-Tochter Audi AG hergestellt und an die Porsche AG zugeliefert wird. Damit sind vor allem Dieselfahrzeuge der Oberklasse betroffen. Dazu zählen beispielsweise die höherklassigen Modelle Porsche Cayenne II, Panamera II und Macan sowie Audi A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7 und VW Amarok, Touareg II und Phaeton.
Kurz gesagt: „Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind flächendeckend vom Dieselskandal betroffen, und zwar sowohl in der Abgasnorm Euro 5 als auch in der neueren Norm Euro 6. Damit ist das landgerichtliche Urteil ein weiteres Beispiel dafür, wie erfolgreich eine Betrugshaftungsklage geschädigter Verbraucher gegen Autohersteller sein kann“, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung.