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VW-Abgasskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei VW-Motorentyp EA189 bei Kauf nach Kenntnis!

Bekanntlich ist der VW-Dieselmotor EA189 mit einer Umschaltlogik ausgestattet, die erkennt, wenn das Fahrzeug den sogenannten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt. Jetzt hat das Oberlandesgericht Köln herausgestellt, dass auch beim sogenannten Spätkauf nach Bekanntwerden des VW-Dieselskandals noch Schadenersatzansprüche entstehen können, wenn durch das Software-Update eine neue illegale Abschalteinrichtung entsteht.

VW-Abgasskandal: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung bei VW-Motorentyp EA189 bei Kauf nach Kenntnis!

Das Oberlandesgericht Köln hat mit dem aktuellen Urteil vom 18. Dezember 2020 (Az.: 20 U 288/19) ein Urteil des Landgerichts Bonn vom 27. September 2019 (Az.: 10 O 202/19) weitgehend bestätigt und die Volkswagen AG im Dieselabgasskandal dazu verurteilt, einem geschädigten Verbraucher für einen VW Tiguan, ausgestattet mit einem Dieselmotor des Typs EA189 und zertifiziert mit der Abgasnorm Euro 5, Schadenersatz in Höhe von 18.864,27 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 19.444,02 Euro für die Zeit vom 29. Juni 2019 bis zum 22. September 2020 und aus 18.864,27 Euro seit dem 28. September 2020 sowie zur Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten 1.171,67 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. Juni 2019 zu zahlen.

Bekanntlich ist der VW-Dieselmotor EA189 mit einer Umschaltlogik ausgestattet, die erkennt, wenn das Fahrzeug den sogenannten Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) durchfährt. Ist das der Fall, wird die Abgasrückführung des Fahrzeuges so gesteuert, dass möglichst wenig Stickoxide (NOx) ausgestoßen werden. Dann wird der sogenannte „NOx-optimierte Modus 1“ aktiviert. Im normalen Fährbetrieb im Straßenverkehr war hingegen der „Abgasrückführungs-Modus 0“ aktiv, weshalb die NOx-Emissionen dann höher waren, als bei der normalen Abweichung zwischen Test- und Echtbetrieb.

„Das Besondere an den Urteil sind die Feststellungen des Oberlandesgerichts Köln, dass der Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung auch beim sogenannten Spätkauf, also beim Erwerb des Fahrzeug weit nach Bekanntwerden des Abagsskandals, nicht zwingend entfallen muss. Bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug wurde ein Software-Update aufgespielt, um die Mängel zu beheben und einen regelkonformen Betrieb sicherzustellen. Das Problem: Für einen VW Eos mit dem Motor EA189 gibt es einen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts, weil auch nach dem Software-Update weiterhin eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Der Kläger hat nachvollziehbar vorgetragen, dass auch bei seinem streitgegenständlichen Fahrzeug durch das Update eben kein gesetzeskonformer Zustand geschaffen worden ist“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Das bedeutet laut Oberlandesgericht: „Damit kann dann auch der ursprünglich begründete Vorwurf sittenwidrigen Verhaltens nicht entfallen sein. Hierzu ist nicht von entscheidender Bedeutung, dass das Software-Update vom Kraftfahrtbundesamt freigegeben worden war, denn die nunmehr eingeleitete Rückrufaktion belegt, dass das Software-Update nicht zu einem gesetzmäßigen Zustand geführt hat.“

Ebenso geht es in dem Urteil um eine durch den Kläger behauptete Manipulation des On-Board-Diagnosesystems (OBD), das seit Januar 2003 verpflichtend in alle Neufahrzeuge mit Dieselmotor werkseitig habe verbaut werden müssen und maßgebend für die Durchführung der Abgasuntersuchung auch bei dem streitgegenständlichen Fahrzeug sei. Ordnungsgemäß funktionierende OBD-Systeme würden den nicht ordnungsgemäßen Betrieb der Abgassysteme im Normalbetrieb in den mit Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeugen für Prüfer, Mechaniker und Fahrzeughalter in einem dafür vorgesehenen Fehlerspeicher sichtbar machen. Damit die mit Abschalteinrichtung ausgestatteten Fahrzeuge die Abgasuntersuchung bestünden, habe die Beklagte die OBD-Systeme so programmiert, dass sie bei einer Inspektion fälschlicherweise statt eines Fehlers das ordnungsgemäße Funktionieren der Abgassysteme melden.

Das Interessante daran: „Ob und inwieweit der Vortrag des Klägers letztlich stichhaltig ist, müsse laut Oberlandesgericht Köln gar nicht geklärt werden. Im Rahmen der sekundären Darlegungslast kann sich die Volkswagen AG nicht mit dem simplen Bestreiten der Manipulation aus der Verantwortung stehlen. Alles in allem führt das dazu, dass der Erwerb des Fahrzeug Ende 2016 Schadenersatzansprüche nicht ausschließt. Daher sollten geschädigte Verbraucher sich von den Diskussionen um eine mögliche Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche nicht davon abhalten lassen, ihre Fälle individuell prüfen zu lassen. Je nach Situation sind Betrugshaftungsklagen absolut erfolgversprechend, wie das Urteil amOberlandesgericht Köln zeigt“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.