VW-Dieselskandal: Individualklagen bleiben der beste Weg
Die Volkswagen AG versucht derzeit, Individualkläger im Dieselskandal mit Vergleichsangeboten zu befriedigen und Verbraucherschutzanwälte in einer Werbekampagne schlecht zu machen. Dieselanwalt Dr. Gerrit W. Hartung warnt davor, das Angebot voreilig anzunehmen oder vor der Kampagne der Volkswagen AG einzuknicken.
Die Volkswagen AG verliert reihenweise vor deutschen Gerichten bei Dieselverfahren. Fahrzeuge mit den Motoren EA189 und EA288 sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet, wodurch die Eigentümer schweren wirtschaftlichen Schäden ausgesetzt sind. Sie erhalten daher auf dem Wege der Betrugshaftungsklage regelmäßig hohen Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Das passt der Volkswagen AG natürlich gar nicht. Nach den jüngsten Urteilen des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Abgasskandal und den zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen von Land- und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland stellt der VW-Konzern rund 50.000 Dieselkunden Schadensersatz in Aussicht. Angesprochen sollen werden diejenigen, die derzeit mit Individualklagen gegen die Volkswagen AG wegen Betrugshaftung vorgehen beziehungsweise vorgehen wollen. Mit mehr als der Hälfte dieser Einzelkläger laufen über Anwaltskanzleien bereits Gespräche über ein entsprechendes Vergleichsangebot, wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem Unternehmen erfuhr und die Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ berichtet. Davon seien die Verhandlungen in etwa 7.000 Fällen inzwischen erfolgreich beendet. Die noch laufenden Verfahren sollten bis zum Ende des Jahres zu einem großen Teil im Einvernehmen mit den Klägern beendet werden, hieß es. Es soll für diese geschädigten Verbraucher Einmalzahlungen geben, die jeweils individuell berechnet werden. Wer das Geld annimmt, kann auch das Auto behalten.
„Darüber hinaus hat der Autobauer nun eine Werbekampagne lanciert und versucht, neue Klagen zu verhindern. Daher greift VW Verbraucheranwälte an, die die Käufer gegen den Konzern vertreten. Auf seiner Internetseite will der Autohersteller den Betroffenen erklären, dass es keine Erfolgsaussichten für eine Schadenersatzklage gegen VW bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 gebe. So heißt es zum Beispiel, Klägeranwälte verlören ihre Prozesse ‚zu über 99 Prozent‘ und es gebe keinen Anspruch auf Schadensersatz. Mit diesen Falschbehauptungen will die Volkswagen AG verhindern, dass gegebenenfalls Millionen von geschädigten Verbrauchern im Rahmen von Dieselgate 2.0 gegen den Konzern vorgehen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.
Rechtsanwalt Dr. Hartung warnt daher davor, das Angebot anzunehmen oder vor der Kampagne der Volkswagen AG einzuknicken. „Wir sind sicher, dass die Angebote für VW-Besitzer meistens nicht an die finanziellen Kompensationen heranreichen werden, die bei Individualklagen möglich sind. Wir raten daher ganz überwiegend zum Weg der Einzel-Betrugshaftungsklage. Die deutschen Gerichte urteilen immer wieder sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Geschädigten hohe Kompensationen bei Diesel-Abgasmanipulationen zu.“ Es bleibt für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung also dabei, dass die Individualklage für geschädigte Dieselkäufer der kürzeste Weg mit den höchsten Erfolgsaussichten im Dieselskandal ist.
Natürlich gilt dies beim Dieselgate 1.0-Motor EA189 sowie dem vermeintlich sauberen VW-Nachfolgemotor EA288 mit der Abgasnorm Euro 6.
„Beim aktuellen Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen weiteren Millionen Fahrzeugen. VW-Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen“, sagt der Rechtsanwalt.
Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet. Hier listen wir alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die sehr vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind.