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Die Nachweise mehren sich: Dieselgate auch bei BMW!

Der bayerische Autohersteller BMW hat im Diesel-Abgasskandal bereits Niederlagen vor Landgerichten erlitten, und kürzlich hat das Kraftfahrt-Bundesamt bereits den Rückruf für die Modelle BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 3.0 Diesel Euro 6 angeordnet. BMW-Eigentümer sollten sich nicht davor scheuen, rechtliche Schritte gegen den Hersteller wegen Betrugshaftung einzuleiten und eine weitreichende finanzielle Entschädigung bei der Rückgabe ihrer Fahrzeuge zu fordern.

Die Nachweise mehren sich: Dieselgate auch bei BMW!

Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf ließ aufhorchen, denn das Gericht sorgte für die erste Verurteilung der BMW AG im Diesel-Abgasskandal. Mit Urteil vom 31. März 2020 verurteilte das LG Düsseldorf die BMW AG wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem BMW X1 mit der Schadstoffklasse Euro 5 zu Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (Az.: 7 O 67/19). Der geschädigte Verbraucher erhielt 14.783,77 Euro Schadensersatz. Erstmals wurde BMW damit die „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ nicht nur vorgeworfen, sondern zumindest erstinstanzlich auch nachgewiesen. Wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen machte er die Rückabwicklung des Kaufvertrages im Wege des großen Schadensersatzes geltend. Diese unzulässige Abschalteinrichtung liegt laut Gericht in einer Software-Programmierung in Gestalt des sogenannten „Thermofensters“.

Hierbei hatte der Kläger argumentiert, dass BMW bei der Abgasrückführung ein sogenanntes Thermofenster verwende und die Abgasreinigung bei Temperaturen unter 17 und über 33 Grad reduziert beziehungsweise ganz eingestellt würde. Seine Argumentation stützte er auf Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe, die zeigten, dass der zulässige Grenzwert beim Stickoxid-Ausstoß um das 2,6-fache überschritten werde, der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Auch beim Landgericht Duisburg (09.06.2020, AZ: 1 O 334/19) hatte BMW eine weitere deutliche Niederlage erlitten. Streitgegenständlich war ein gebrauchter BMW 116d, den die geschädigte Verbraucherin 2016 als Gebrauchtwagen für etwa 16.500 Euro und einer Laufleistung von 45.500 Kilometern erworben hatte. Sie hatte auf Schadensersatz wegen Betrugshaftung geklagt und erhielt den Kaufpreis zuzüglich deliktischer Entziehungszinsen in Höhe von vier Prozent pro Jahr als Entschädigung abzüglich von einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer.

Dazu kommt: BMW hat Abgasmanipulationen bei seinen Fahrzeugen zwar stets zurückgewiesen. Aber das Kraftfahrt-Bundesamt hat bereits den Rückruf für die Modelle BMW 750 3.0 Diesel Euro 6 und BMW M550 3.0 Diesel Euro 6 angeordnet, nachdem die Behörde bei den Fahrzeugtypen jeweils unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt hatte, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Dass Thermofenster als temperaturabhängige Abschalteinrichtung eindeutig unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass die Grenzwerte beim Emissionsausstoß nicht eingehalten werden, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am 30. April 2020 in einem Gutachten festgestellt. Höchstwahrscheinlich bezieht sich die Manipulation durch thermische Fenster auch auf Euro 6-Fahrzeuge mit zwei und drei Litern Hubraum. Damit sind zahlreiche Fahrzeuge aus so gut wie allen Baureihen betroffen, insbesondere sehr beliebte BMW-Modelle wie 320d Limousine, 320d Touring und 325d Touring oder auch 520d Limousine und 520d Touring.

„Die bisherigen verbraucherfreundlichen Urteile können anderen BMW-Besitzern eindeutig Mut machen. Sie sollten sich nicht davor scheuen, rechtliche Schritte gegen den Hersteller wegen Betrugshaftung einzuleiten und eine weitreichende finanzielle Entschädigung bei der Rückgabe ihrer Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6 zu erhalten. Besonders interessant ist auch die Tatsache, dass das Landgericht Duisburg keinerlei Wert auf die Zusendung eines offiziellen Rückrufschreibens gelegt hat und auch keinen Gutachter bestellt hat“, betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.