Daimler-Abgasskandal: Weiterer Rückruf bei der E-Klasse
Nachdem es in den vergangenen Monaten bereits zu vielfachen Rückrufen von Dieselfahrzeugen der Daimler AG in verschiedenen Baureihen gekommen ist, hat es nun auch die E-Klasse mit dem Motor OM651 im Dieselskandal getroffen. Betroffen von dem Rückruf sind diesmal Dieselfahrzeuge der E-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5 aus den Baujahren 2010 bis 2014. Die Anzahl der Rückrufe von Mercedes-Benz-Fahrzeugen in Deutschland liegt mittlerweile bei mehr als 600.000.
Die Daimler AG kommt mit ihrer Kernmarke Mercedes-Benz nicht aus den Negativschlagzeilen im Diesel-Abgasskandal heraus. Jetzt hat das Unternehmen einen weiteren offiziellen Rückruf von Fahrzeugen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hinnehmen müssen. Es ist mittlerweile der 18., und wieder sind laut KBA illegale Abschaltvorrichtung zur Abgasmanipulation in dem Motor OM651 verbaut worden. Betroffen von dem Rückruf sind diesmal Dieselfahrzeuge der E-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5 aus den Baujahren 2010 bis 2014. Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt sind insgesamt rund 6500 Diesel-Fahrzeuge davon weltweit unterwegs, davon mehr als 1700 in Deutschland.
„Im aktuellen Rückruf stuft das Kraftfahrt-Bundesamt die in den Fahrzeugen verwendete Technik als illegale Abschalteinrichtung ein. Daher muss ein Software-Update installiert werden. Die Daimler AG hält in der Regel die Technik für zulässig und will Beschwerde gegen den Bescheid einlegen. Die Erfahrung zeigt aber, dass Software-Updates den Fehler nicht beheben. Geschädigte Kunden sollten sich daher dringend anwaltlich beraten lassen, um einen Schaden abzuwenden. Der erfolgreichen Betrugshaftungsklage wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung stehen nun alle Türen offen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und rät: „Geschädigte Verbraucher sollten sich nicht scheuen, von der Daimler AG Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zu fordern. Die Gerichte urteilen sehr verbraucherfreundlich und sprechen den Klägern regelmäßig hohe Kompensationen zu.“
Mit dem Rückruf-Bescheid wächst die Zahl der Autos und Vans, die Daimler wegen des Vorwurfs einer illegalen Abschalteinrichtung zurückrufen musste oder muss auf mehr als 1,5 Millionen, davon weit mehr als 600.000 in Deutschland. Die Daimler AG musste im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Diesel-Abgasskandal bereits ein Bußgeld von 870 Millionen Euro wegen Verletzung der Aufsichtspflicht in ihrem Unternehmen bezahlen.
„Es zeigt sich einmal mehr, wie tief die Daimler AG mitten im Dieselskandal steckt. Der Hersteller setzt sogenannte unzulässige thermische Fenster ein. Damit ist ein Temperatur-Korridor gemeint, in dessen Rahmen die Abgasverarbeitung funktioniert. Unter und über bestimmten Temperaturen wird die Abgasbehandlung mit dem Argument des Bauteilschutzes vor Überhitzung rigoros abgeschaltet, sodass die tatsächlichen Ausstöße weit über dem der offiziellen Testphasen liegen“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Besonders betroffen sind neben dem OM651 die Motoren des Typs OM642, OM622, OM607, OM626 und OM654. Diese sind vor allem in älteren Modellen der A-, B-, C-, E- und S-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut. Das Kraftfahrt-Bundesamt stuft die in den Fahrzeugen verwendete Technik als illegale Abschalteinrichtung ein.
Sehr wichtig für geschädigte Verbraucher: Der Konzern muss im Daimler-Dieselskandal zur Abgastechnologie Stellung nehmen. Dazu hat das Landgericht Hamburg hat die Daimler AG nachdrücklich aufgefordert. Im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast muss das Unternehmen detailliert die Funktionsweise des Abgasrückführungssystems und die damit einhergehende Veränderung der Ergebnisse bei den Abgasgrenzwerten erklären. Dieser Beschluss ist ein weiterer wichtiger Punkt im Daimler-Abgasskandal. Dr. Gerrit W. Hartung: „Wenn ein Landgericht die Daimler AG auffordert, genau zu der verwendeten Abgastechnologie Stellung zu nehmen, erhöht das den Druck auf den Autokonzern maßgeblich. Die Daimler AG muss sich jetzt proaktiv entlasten und kann sich nicht hinter Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen verstecken.“
Zuletzt wurde auch öffentlich, dass das Mercedes-Benz-Flaggschiff S-Klasse auch vom Dieselskandal betroffen ist. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in dem Premium-Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und einen überwachten Rückruf angeordnet. Davon betroffen sind die Modelle S 350 BlueTEC, S 350 d, S 350 BlueTEC 4MATIC und S 350 d 4MATIC. In diesen Fahrzeugen ist der Dieselmotor OM642 verbaut. Dieser wird seit März 2005 in verschiedenen Leistungsstufen hergestellt und in zahlreichen Mercedes-Baureihen eingesetzt, von vielen Modellen der C- und E-Klasse über die SUV-Modelle G, GL, GLK und ML bis hin zur R-und S-Klasse sowie dem Sprinter und dem Viano im Transportersegment.