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Diesel-Abgasskandal: Audi A8 mit illegaler Abschalteinrichtung

Audi ist einmal mehr von einem Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betroffen. Es handelt sich dabei um die Premium-Limousine A8 mit dem 4,2-Liter-V8-Turbodieselaggregat des Motorentyps EA898. Das KBA mahnt ausdrücklich die „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen“ an.

Diesel-Abgasskandal: Audi A8 mit illegaler Abschalteinrichtung

Ein neuer Warnhinweis des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zum Audi A8 ist erschienen. Die Behörde stellt für die Baujahre 2009 bis 2014 mit dem V8-Turbodieselaggregat (4,2 Liter, Euro-5 mit Motorkennbuchstaben „CDSB“ und Getriebe „AL951“) eine „Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware“ fest. Weltweit sind knapp 11.000 Fahrzeuge betroffen, davon rund 5.400 in Deutschland mit dem Motorentyp EA898.

Ob der Rückruf tatsächlich mit dem Diesel-Abgasskandal beziehungsweise Abgasgrenzwerten zusammenhängt, lässt sich der Meldung des KBA nicht vollkommen eindeutig entnehmen. Denn unter dem internen Code „23X6“ gibt es beim KBA bereits zehn weitere Einträge. Neun davon mahnen indes eine „Entfernung unzulässiger Abschalteinrichtungen beziehungsweise der unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“ bei verschiedenen Audi-Baureihen an.

„Dass der Code ‚23X6‘ für den Rückruf also zufällig gewählt wurde, ist äußerst unwahrscheinlich, vor allem weil es in der Vergangenheit bereits eine Rückrufaktion für die Audi A7 und A8 der Baujahre 2009 bis 2013 sowie für den A8 mit dem Achtzylinder-Dieselmotor Baujahr 2013 bis August 2017 gegeben hatte. Bei den Modellen gibt es unzulässige Abschalteinrichtungen“, erläutert der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Die Konformitätsabweichung der Antriebssteuerungssoftware kann laut Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung als Hinweis auf eine Lenkwinkel-Software verstanden werden. Dabei erkennt das Fahrzeug aufgrund der Lenkradstellung, ob es sich auf einem Prüfstand oder im Normalbetrieb befindet, sodass die entsprechende Software das Abgaskontrollsystem in der Folge manipuliert. Das wiederum wäre ein deutliches Zeichen dafür, dass die Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet sind und damit gegen geltendes Recht verstoßen – Betrugshaftungsklagen gegen den Hersteller nämlich die Audi AG sind damit Tür und Tor geöffnet.

„Dass Abschaltvorrichtungen grundsätzlich illegal sind, wenn sie zu erhöhtem Emissionsausstoß im realen Straßenbetrieb führen, hat die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof Eleanora Sharpston in einem vielbeachteten Verfahren am 30. April 2020 klargemacht. Diese Vorrichtungen seien nur in ganz engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors erlaubt“, führt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung aus. Eigentümer der betroffenen Audi-Modelle sollten die weitere Entwicklung also genau beobachten und gegebenenfalls den Weg der Betrugshaftungsklage in Erwägung ziehen.

Dass die Audi AG beim Diesel-Abgasskandal immer mehr im Feuer steht, zeigt auch ein weiteres Urteil gegen den Hersteller. Mit Urteil vom 23. Juni 2020 (Az.: 3 O 38/18) entschied das Landgericht Offenburg, dass ein Händler einen Audi A3 2,0 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 und dem Dieselmotor des Typs EA288 zurücknehmen muss und die Audi AG zu Schadensersatz verpflichtet ist. In dem Fahrzeug sind nach Überzeugung des Gerichts unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Der Geschädigte darf den streitgegenständlichen Audi A3 2.0 TDI Quattro Euro 6 zurückgeben und erhält im Gegenzug 40.259,22 Euro zuzüglich deliktischer Verzugszinsen. Ihm wird eine Nutzungsentschädigung von 12.229,78 Euro angerechnet, da durch die Benutzung des Fahrzeugs ein Vorteil entstanden ist.