Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung beim Audi SQ5
Landgericht Bayreuth 21 O 622/19 - Urteil vom 23.04.2020
Das Landgericht Bayreuth hat Audi mit Urteil vom 23. April 2020 wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Audi SQ5 zu Schadensersatz verurteilt. (Az.: 21 O 622/19). Die Abschalteinrichtung beim Audi SQ5 plus 3.0 TDI funktioniere zwar anders als beim durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Dieselmotor EA 189, aber sie sei genauso unzulässig. Der Pkw sei durch die Abgasmanipulationen schon beim Abschluss des Kaufvertrags mangelhaft gewesen.
Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Audi daher den Kaufpreis erstatten, so das LG Bayreuth. Der Kläger hatte den Pkw für 55.000 Euro netto gekauft und fuhr rund 21.500 Kilometer mit ihm. Für die Kilometer darf Audi eine Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 8.400 Euro abziehen. Unterm Strich erhält der Kläger somit rund 46.600 Euro plus Zinsen. „Erfreulich ist, dass das Gericht unserem Mandanten Deliktzinsen in Höhe von jährlich 4 Prozent ab Kaufpreiszahlung zuspricht. Dadurch wird die Nutzungsentschädigung zum Teil wieder aufgefangen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.