Schadensersatz bei Autokauf nach Bekanntwerden des Dieselskandals
OLG Koblenz 8 U 1351/19
Im September 2015 wurde der VW-Abgasskandal bekannt. Auch wer danach noch ein von Abgasmanipulationen betroffenes Dieselfahrzeug mit dem Motor EA 189 gekauft hat, hat Anspruch auf Schadensersatz. Das entschied das OLG Koblenz mit Urteil vom 13. März 2020 (Az.: 8 U 1351/19).
Das OLG Koblenz stellte klar, dass VW auch bei einem „späten Kauf“ eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung hafte.
Volkswagen hatte die Öffentlichkeit durch eine Ad-hoc-Mitteilung vom 22. September 2015 und durch eine im Oktober freigeschaltete Webseite über den Einbau der beanstandeten Software informiert. Der Kläger hatte im Februar 2016 einen von den Abgasmanipulationen betroffenen VW Touran gekauft. Später machte er Schadensersatzansprüche geltend, da er sich von VW getäuscht fühlte.
Das OLG Koblenz sprach ihm Schadensersatz zu. Obwohl der Kläger das Fahrzeug erst im Februar 2016 gekauft hat, hafte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz. Denn das objektiv sittenwidrige Verhalten habe zum Zeitpunkt des Kaufs immer noch angedauert, weil VW die Öffentlichkeit nicht hinreichend über die Abgasmanipulationen informiert habe.
Volkswagen habe die Gefahr der Stilllegung des Fahrzeugs nicht offengelegt und bis heute werde das Verhalten bagatellisiert, so das OLG Koblenz. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse VW den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
In einem weiteren Fall hat das OLG Koblenz dem Kläger ebenfalls Schadensersatz zugesprochen. Dieser hatte einen vom Abgasskandal betroffenen VW Passat sogar erst im Oktober 2017 gekauft (Az.: 8 U 1956/19).
„Die Urteile zeigen, dass im Abgasskandal auch gute Chancen auf Schadensersatz bestehen, wenn das Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 gekauft wurde“, sagt Rechtsanwalt Ulf Grambusch, Hartung Rechtsanwälte.
Das ist auch für die Kläger wichtig, die sich zwar am Musterfeststellungsverfahren gegen VW beteiligt aber kein Vergleichsangebot erhalten haben, weil sie ihr Fahrzeug erst nach dem 31.12.2015 gekauft haben. Damit sind sie zwar durch das enge Raster der Musterklage gefallen, d.h. jedoch nicht, dass sie keine Schadensersatzansprüche haben. Diese können sie noch bis Oktober 2020 geltend machen.