Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung beim Audi A8
LG Krefeld 2 O 509/18
Hartung Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadensersatz für den Käufer eines Audi A8 erreicht. Nach einem Urteil des Landgerichts Krefeld vom 11. März 2020 muss die Audi AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung den A8 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten (Az.: 2 O 509/18).
Der Kläger hatte den Audi A8 mit 3-Liter-Dieselmotor mit der Abgasnorm Euro 6 Anfang 2016 als Gebrauchtwagen bei einem Audi-Händler für knapp 55.000 Euro gekauft. Ende 2017 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen an.
Das KBA bemängelte eine sog. schnelle Aufheizstrategie, die fast ausschließlich im Prüfmodus aktiviert ist und zudem die Reduzierung der AdBlue-Zufuhr unter bestimmten Bedingungen. Audi musste die Abschalteinrichtungen entfernen und ein Software-Update aufspielen. Der Kläger ließ das Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.
Das Landgericht Krefeld gab der Klage weitgehend statt. Durch die Abgasmanipulationen sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden. Er habe daher Anspruch auf Schadensersatz, entschied das Gericht.
Durch die Abgasmanipulationen seien massenhaft und mit erheblichem technischen Aufwand gesetzliche Umweltvorschriften ausgehebelt und Aufsichtsbehörden und Verbraucher getäuscht worden. Die Klassifizierung in die Abgasnorm Euro 6 sei nur durch die Manipulationen erreicht worden, führte das Gericht aus. Die Täuschung sei auch kausal für die Kaufentscheidung des Klägers gewesen. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätte dieser das Fahrzeug nicht gekauft. Die Manipulation des Käufers und somit auch der Schaden lasse sich nicht durch ein Software-Update beseitigen. Der Kaufvertrag müsse daher rückabgewickelt werden, so das LG Krefeld.
Audi muss den A8 zurücknehmen und des Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten. Der Kläger hatte den A8 für knapp 55.000 Euro gebraucht gekauft und fuhr rund 65.000 Kilometer mit dem Pkw. Dafür muss er sich den Abzug einer Nutzungsentschädigung von ca. 15.700 Euro gefallen lassen. Unterm Strich erhält er knapp 40.000 Euro plus Zinsen.
„Der 3-Liter-Dieselmotor wurde nicht nur beim A8, sondern auch bei anderen Audi-Modellen verwendet. Bei diesen Fahrzeugen bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.