Händler muss im Abgasskandal Neufahrzeug der Nachfolgegeneration liefern
OLG Köln 18 U 60/19 - Urteil vom 02.04.2020
Der Verkäufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs kann im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht auch zur Lieferung des Nachfolgemodells verpflichtet sein, wenn das mangelbehaftete Modell nicht mehr produziert wird, entschied das OLG Köln mit Urteil vom 2. April 2020 (Az. 18 U 60/19).
Der Nacherfüllungsanspruch des Klägers könne auch durch die Lieferung des Nachfolgemodells erfüllt werden, führte der 18. Zivilsenat des OLG Köln aus. Für den Händler sei der Aufwand für die Ersatzbeschaffung nicht zu hoch. Zudem sei die Nachlieferung im Vergleich zum Aufspielen eines Software-Updates auch nicht unverhältnismäßig. Der Aspekt der Unverhältnismäßigkeit komme nur in Betracht, wenn das Update grundsätzlich zur Beseitigung des Mangels geeignet wäre.
Dies sei aber nicht der Fall, da Folgeprobleme durch das Update nicht ausgeschlossen werden könnten, so der Senat. Gegen Rückgabe des alten mangelhaften Fahrzeugs und einer Nutzungsentschädigung habe der Kläger Anspruch auf die Lieferung eines Neufahrzeugs aus der Nachfolgegeneration, urteilte das OLG Köln.
„Das OLG Köln folgte damit auch der Argumentation des BGH, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Mangel darstellen und geschädigte Käufer einen Anspruch auf Ersatz haben. Schadensersatzansprüche können innerhalb der Gewährleistungsfrist gegen die Händler oder darüber hinaus auch direkt gegen die Hersteller wie VW, BMW oder Mercedes geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.