Daimler muss im Abgasskandal Kaufpreis für Mercedes GLC erstatten
LG Stuttgart 27 O 40/19
Daimler hat im Abgasskandal eine weitere Schlappe vor dem Landgericht Stuttgart erlitten. Aufgrund der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung könne der Kläger die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen. Gegen Rückgabe seines Mercedes GLC 250d 4Matic muss Daimler ihm den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten, entschied das LG Stuttgart mit Urteil vom 20. Januar 2020 (Az.: 27 O 40/19).
Der Kläger hatte den Mercedes GLC 250d 4Matic mit der Abgasnorm Euro 6 als Neuwagen 2016 gekauft. Im März 2018 erklärte er die Anfechtung bzw. den Rücktritt vom Kaufvertrag. Das Fahrzeug sei bei der Messung der Abgaswerte mit einer Software manipuliert und der Kläger dadurch arglistig getäuscht worden.
Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts musste bei dem Fahrzeug ein Software-Update der Motorsteuerung vorgenommen werden. Der Kläger wurde im Oktober 2018 darüber informiert, dass er ein solches Update aufspielen lassen soll. Daimler räumte in den Rückruf-Schreiben ein, dass durch das Update der AdBlue-Verbrauch steigen könnte. Das Update war bei dem Fahrzeug des Klägers schon bei einem früheren Werkstattbesuch ungefragt aufgespielt worden.
Das LG Stuttgart entschied, dass das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet war und der Kläger daher Anspruch auf Schadensersatz habe. Die Tatsache, dass bei dem Fahrzeug des Klägers ohne Rücksprache ein Software-Update aufgespielt wurde, wertete das Gericht als Beweisvereitelung.
Ein Sachverständigen-Gutachten zur möglichen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sei danach nicht mehr möglich gewesen. Als Folge hätte Daimler darlegen müssen, dass keine unzulässige Anschalteinrichtung verwendet wurde, diesen Beweis habe der Autobauer nicht angetreten, so das LG Stuttgart.
Der Kläger habe beim Kauf davon ausgehen dürfen, dass das Fahrzeug den gesetzlicher Vorschriften entspricht und die Typengenehmigung nicht durch Manipulation erlangt worden sei. Der Kläger sei arglistig getäuscht worden und könne daher die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen, entschied das LG Stuttgart. Der Kläger kann das Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.
„Inzwischen haben verschieden Gerichte Daimler im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verurteilt. Auch für geschädigte Mercedes-Kunden bestehen daher gute Chancen, Schadensersatzansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Der BGH hat die Rechte geschädigter Mercedes-Kunden in diesem Zusammenhang mit Beschluss 28. Januar 2020 erheblich gestärkt (Az.: VIII ZR 57/19). Demnach muss der Kläger nicht detailliert darlegen, wie die Abschalteinrichtung funktioniert. Es genüge, wenn er ausreichende Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung liefere. Dann müsse das Gericht ihn anhören und in die weitere Beweisaufnahme eintreten. Zudem ist es nicht notwendig, dass ein Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegt, stellte der BGH klar.