Kaufvertrag über VW Sharan wird rückabgewickelt - Anspruch auf Deliktzinsen
Landgericht Waldshut-Tiengen 2 O145/19 - Urteil vom 13.12.2019
Im Abgasskandal kann der Käufer eines VW Sharan die Erstattung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs verlangen. Das hat das Landgericht Waldshut-Tiengen mit Urteil vom 13. Dezember 2019 entschieden (Az.: 2 O145/19). Für die gefahrenen Kilometer muss sich der Mandant von Hartung Rechtsanwälte zwar den Abzug einer Nutzungsentschädigung gefallen lassen, dafür sprach das Gericht ihm den Anspruch auf Deliktzinsen in Höhe von 4 Prozent ab Kaufpreiszahlung zu.
Rechtsanwalt Dr. Hartung: „Dadurch wird die Nutzungsentschädigung zum Teil wieder aufgefangen.“ Außerdem stellte das Gericht klar, dass die Schadensersatzansprüche des Klägers 2019 noch nicht verjährt waren.
Der Kläger hatte den VW Sharan als Gebrauchtwagen für 26.490 Euro gekauft und fuhr etwa 104.500 km mit dem Wagen. Nach Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Höhe von knapp 10.500 Euro, erhält er 16.000 Euro plus Zinsen zurück.