Schadensersatz plus Deliktzinsen beim Skoda Superb TDI
LG Mönchengladbach 6 O 440/18 - Urteil vom 15.01.2020
Wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung kann eine Klägerin ihren vom Abgasskandal betroffenen Skoda Superb 2,0 TDI zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Das hat hat das Landgericht Mönchengladbach mit Urteil vom 15. Januar 2020 entschieden (Az.: 6 O 440/18). VW habe aus Gewinnstreben auch um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung von Kunden die Abgasmanipulationen durchgeführt.
Dieses Verhalten sei sittenwdidrig und könne nicht verharmlosend als „Schummelei“ bezeichnet werden, fand das Gericht deutliche Worte. Die Klägerin hatte den Skoda als Gebrauchtwagen für 23.500 Euro gekauft und legte mit dem Fahrzeug ca. 73.700 km zurück. Nach dem Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer in Höhe von knapp 6.380 Euro erhält sie 17.120 Euro zurück. „Besonders erfreulich ist, dass das Gericht unserer Mandantin auch einen Anspruch auf Deliktzinsen in Höhe von 4 Prozent ab Kaufpreiszahlung zugesprüchen hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.