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Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen bei Mitsubishi

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Betrugsverdacht

Verdacht illegaler Abschalteinrichtungen bei Mitsubishi

Nun rückt auch Mitsubishi im Abgasskandal in den Fokus der Ermittler. In einer groß angelegten Razzia wurden am 21. Januar 2020 die Geschäftsräume von Mitsubishi, einer Tochtergesellschaft und zwei Zulieferern durchsucht.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. werde wegen Verdachts auf Betrug ermittelt. Dabei geht es um mögliche Abgasmanipulationen bei Mitsubishi. Es besteht der Verdacht, dass der japanische Autohersteller illegale Abschalteinrichtungen bei seinen Dieselmotoren verwendet hat.

Von Abgasmanipulationen könnten demnach Mitsubishi-Fahrzeuge mit 1,6- und 2,2 Liter-Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 betroffen sein. Bei diesen Fahrzeugen könnte eine illegale Abschalteinrichtung verbaut sein, die dafür sorgt, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten im realen Straßenverkehr allerdings überschritten werden. „Eine solche Prüfstandserkennung ist aus dem VW-Abgasskandal hinlänglich bekannt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Die Staatsanwaltschaft hat Mitsubishi-Kunden, die seit 2014 ein Fahrzeug mit 1,6- oder 2,2 Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 als Neuwagen gekauft haben dazu auf, sich als Zeugen bei der Polizei zu melden. Ihre Fahrzeuge waren ggf. nicht genehmigungsfähig, so dass nach Angaben der Ermittler auch Fahrverbote oder Stilllegungen drohen könnten.

„Die Lage ist ernst für die betroffenen Mitsubishi-Kunden. Sie sollten natürlich die Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen unterstützen. Da der Verdacht besteht, dass Mitsubishi die Abgaswerte manipuliert und die Kunden getäuscht hat, besteht auch die Möglichkeit Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Da den Fahrzeugen offenbar sogar die Stilllegung droht, sollten die Verbraucher schnell handeln. „Ihre Fahrzeuge sind offensichtlich mangelhaft und können im Straßenverkehr nicht uneingeschränkt genutzt werden. Die Erfahrung aus dem VW-Abgasskandal zeigt, dass in solchen Fällen gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, der betroffenen Mitsubishi-Kunden eine kostenlose telefonische Erstberatung anbietet.