VW Tiguan geht ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung zurück

LG Osnabrück 11 O 1320/19 - Urteil vom 19.11.2019

Im Abgasskandal muss VW einen VW Tiguan 2,0 TDI zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten. Das hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 19. November 2019 entschieden (Az.: 11 O 1320/19). „Besonders erfreulich an dem Urteil ist, dass das Gericht VW keinen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung zugesprochen hat“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der das Urteil erstritten hat.

VW habe die Kunden druch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und würde durch die Anrechnung einer Nutzungsentschädigung unangemessen entlastet, so das Gericht. Die Klägerin hatte das Fahrzeug zu einem Netto-Kaufpreis von rund 27.000 Euro erworben und erhält diesen Betrag plus Zinsen zurück.