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Abgasproblematik bei Citroen, DS und Peugeot

Rückruf wegen erhöhten Stickoxid-Ausstoßes

Abgasproblematik bei Citroen, DS und Peugeot

Nun gibt es auch beim französischen Autokonzern PSA Probleme mit erhöhten Abgaswerten. Wegen eines zu hohen Stickoxid-Ausstoßes werden diverse Modelle der Marken Citroën, DS und Peugeot zurückgerufen.

Laut dem Fachportal kfz-rueckrufe.de muss insgesamt eine sechsstellige Zahl an Fahrzeugen in die Werkstätten gerufen werden. Betroffen sind sowohl Diesel als auch Benziner. Bei den Benzinern sind die Modelle Citroën C3, C3 Aircross und C-Elysee der Baujahre Februar 2017 bis April 2019 betroffen. Hinzu kommen die Peugeot-Modelle 208, 2008 und 301.

Bei den Diesel-Fahrzeugen geht es um die Modelle Citroën C3 Picasso, C4 und C4 Picasso, den DS3, DS4 und DS5 sowie den Peugeot 208, 308, 508, 2008, 3008, 5008, 308 und 508. Betroffen sind Fahrzeuge aus den Baujahren zwischen Juli 2013 und Mai 2016.

In Deutschland geht es um etwa 29.000 Fahrzeuge der Marken Citroën, Peugeot und DS. Nach Angaben eines Konzernsprechers könne bei den Fahrzeugen eine fehlerhafte Kalibrierung des Motors dafür sorgen, dass es zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden kommt.

Das Software-Update soll dies korrigieren und den Kompromiss zwischen Partikeln und NOx-Emissionen optimieren. Bei einem Teil der Fahrzeuge wurde das Update bereits durchgeführt.

Ein erhöhter Ausstoß von Stickoxiden ist durch den VW-Abgasskandal hierzulande bestens bekannt. Aber nicht nur Modelle des VW-Konzerns, sondern auch Mercedes oder Opel sind deshalb von Rückrufen betroffen. Welche Auswirkungen die angebotenen Software-Updates auf den Motor haben, ist ungewiss. Nun stehen auch Kunden von Citroën, DS und Peugeot vor einem Rückruf, um ein Software-Update aufspielen zu lassen.

„Was genau hinter der fehlerhaften Kalibrierung steckt, die zu einem erhöhten Ausstoß von Stickoxiden führen kann, ist noch unklar. Zunächst haben die Kunden einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Lässt sich der Mangel nicht beseitigen oder entstehen dadurch andere Mängel, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.