VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Dieselskandal verurteilt
OLG Stuttgart Az.: 10 U 154/19, 12 U 142/19 und 14 U 89/19
Das OLG Stuttgart hat VW im Abgasskandal gleich in drei Fällen zu Schadensersatz verurteilt. Mit Urteilen vom 26. bzw. 28. November 2019 entschied das OLG, dass VW die Käufer von Fahrzeugen mit manipulierten Abgaswerten vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe (Az.: 10 U 154/19, 12 U 142/19 und 14 U 89/19).
In den drei Fällen hatten die Kläger zwischen 2013 und 2015 einen VW Passat, einen VW Amarok und einen VW Eos gekauft. In allen drei Fahrzeugen ist der Dieselmotor des Typs EA 189 mit der Abgasnorm Euro 5 verbaut, der aufgrund der manipulierten Abgaswerte im Dieselskandal für Negativ-Schlagzeilen sorgte.
Nachdem der Abgasskandal bekannt wurde, machten die Kläger Schadensersatzansprüche mit der Begründung geltend, dass VW eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe. In zwei Fällen gaben das Landgericht Ellwangen bzw. das Landgericht Heilbronn den Klagen weitgehend statt. Lediglich das LG Rottweil hatte eine andere Auffassung und wies die Klage ab.
In den Berufungsverfahren hat das OLG Stuttgart nun einheitlich entschieden, dass VW zum Schadensersatz verpflichtet ist. VW habe die Fahrzeuge unter heimlicher Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht obwohl ihnen aufgrund der Abgasmanipulationen der Verlust der Betriebszulassung gedroht habe.
VW habe in einer außerordentlich großen Zahl von Fällen bewusst die illegale Abschalteinrichtung in den Fahrzeugen verbaut und dabei mit hoher krimineller Energie staatliche Behörden systematisch getäuscht, fand das OLG Stuttgart deutliche Worte.
Den Klägern sei schon mit dem Abschluss eines Kaufvertrags über ein Fahrzeug, dass sie bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht erworben hätten, ein Schaden zugefügt worden. Das gelte sowohl beim Neuwagenkauf als auch beim Kauf eines gebrauchten Pkw. Daher haben sie Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, entschied das OLG Stuttgart in allen drei Fällen. Sie können ihr Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Die Revision zum BGH hat das OLG Stuttgart in allen drei Fällen zugelassen.
„Die Rechtsprechung im Abgasskandal ist eindeutig zu Gunsten der Verbraucher. VW muss vor den Oberlandesgerichten immer mehr Niederlagen hinnehmen. Das zeigt, dass sehr gute Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Geschädigte Autokäufer sollten ihre Ansprüche gegen VW allerdings jetzt geltend machen, da ihre Forderungen in der Regel am 31.12.2019 verjähren.