EA288 Abgasskandal: alle Infos zum neuen VW Dieselskandal
Razzia bei VW wegen Motor EA 288: Verdacht unzulässiger Abschalteinrichtung
Neuer Ärger für VW im Dieselskandal. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ließ am 3. Dezember 2019 die Geschäftsräume des Autobauers in Wolfsburg durchsuchen. Im Zentrum der Ermittlungen stehen Fahrzeuge mit dem Motor des Typs EA 288. Dabei handelt es sich um einen Nachfolgemodell des durch den Abgasskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189.
VW hat die Razzia bestätigt und betont, dass sich die Ermittlungen gegen Einzelpersonen im Zusammenhang mit dem Dieselmotor EA 288 richten. VW hält die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem EA 288 allerdings für unbegründet. Technische Sachverhalte seien den Behörden frühzeitig und proaktiv offengelegt worden. Zudem hätten Messungen des Kraftfahrt-Bundesamts im Jahr 2016 keinerlei Hinweise auf unzulässige Abschalteinrichtungen bei diesem Motortyp ergeben. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich mit dem Hinweis auf laufende Ermittlungen nicht näher zu der Durchsuchung.
Neu ist der Verdacht, dass VW auch beim Motor des Typs EA 288 Abgaswerte manipuliert haben könnte, nicht. Erst vor wenigen Wochen hatte der SWR berichtet, dass auch in diesem Motortyp möglicherweise eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet wird und sich dabei auf interne VW-Dokumente berufen.
Demnach soll eine Software erkennen, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Nur dann würde eine ausreichende Menge AdBlue für die Abgasreinigung eingespritzt, während die Zufuhr im realen Straßenbetrieb gedrosselt werde.
VW hat die Vorwürfe wenig überraschend dementiert und betont, dass Fahrzeuge mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 keine Zykluserkennung und somit auch keine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung haben.
VW verwendet den Dieselmotor des Typs EA 288 seit 2012 bei vielen beliebten Modellen. Zudem kommt der Motor auch bei Fahrzeugen der Konzerntöchter Audi, Skoda und Seat zum Einsatz.
Auch die Gerichte beschäftigen sich bereits mit dem Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung beim Motor EA 288. Das Landgericht Wuppertal hat beispielsweise Beweisbeschluss erhoben. Ein Sachverständigengutachten soll klären, ob eine illegale Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung zum Einsatz kommt.
„Nach den Enthüllungen des SWR und der Razzia der Staatsanwaltschaft gerät VW im Abgasskandal weiter unter Druck. Es deutet einiges darauf hin, dass auch beim Motortyp EA 288 Abgaswerte manipuliert wurden. Betroffene VW-Kunden können daher wie schon beim Vorgängermotor EA 189 Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.
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