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Schadensersatz für manipulierten VW Tiguan

OLG Oldenburg 13 U 73/19

Schadensersatz für manipulierten VW Tiguan

Im VW-Abgasskandal hat das OLG Oldenburg erneut verbraucherfreundlich entschieden und einem VW-Käufer mit Urteil vom 21.10.2019 Schadensersatz zugesprochen (Az.: 13 U 73/19). Damit hat das OLG das erstinstanzliche Urteil gekippt.

Der Kläger hatte noch vor Bekanntwerden des Dieselskandals einen VW Tiguan mit dem Motor EA 189 und der Abgasnorm Euro 5 als Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft. Nachdem die Abgasmanipulationen aufgeflogen waren und das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf angeordnet hatte, ließ der Kläger das Software-Update aufspielen, um die Zwangsstilllegung seines Fahrzeugs zu vermeiden. Er machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend.

In erster Instanz scheiterte die Klage noch vor dem Landgericht. Es zahlte sich jedoch aus, dass der Kläger sich nicht entmutigen ließ und in Berufung ging. Denn im Berufungsverfahren kippte das OLG Oldenburg das erstinstanzliche Urteil und gab der Klage weitgehend statt.

VW habe den Motor mit den Abgasmanipulationen in den Verkehr gebracht und den Käufer damit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt, so das OLG Oldenburg. Dem Kläger stehe daher Schadensersatz zu. Er könne das Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die gefahrenen Kilometer müsse er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Für die Berechnung der Nutzungsentschädigung legte der 13. Zivilsenat des OLG Oldenburg eine großzügige Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern für den VW Tiguan fest. Anders als der 5. Zivilsenat des OLG Oldenburg in einem anderen Urteil zum Abgasskandal sprach der 13. Zivilsenat dem Kläger allerdings keinen Anspruch auf Deliktzinsen ab Zahlung des Kaufpreises zu.

„Nicht nur das OLG Oldenburg, sondern auch viele andere Oberlandesgerichte haben den geschädigten Kunden im VW-Abgasskandal inzwischen Schadensersatz zugesprochen. Das zeigt, dass hervorragende Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen.

Uneinheitlich ist die Rechtsprechung noch in Fragen der Nutzungsentschädigung und des Anspruchs auf Deliktzinsen ab Zahlung des Kaufpreises. „Das OLG Oldenburg hat aber die Revision zum Bundesgerichtshof für beide Parteien zugelassen. Sollte es zu einem Verfahren vor dem BGH kommen, könnte es auch in diesen Punkten zu einer höchstrichterlichen Entscheidung kommen“, so Rechtsanwalt Dr. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Schadensersatzansprüche gegen VW können in der Regel noch bis zum 31. Dezember 2019 geltend gemacht werden. Danach droht die Verjährung.