Abgasskandal: Erneute Pleite für VW vor einem OLG
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Az.: 17 U 44/19
Immer mehr Oberlandesgerichte sprechen den geschädigten Verbrauchern im Abgasskandal Schadensersatz zu. Nun hat sich auch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht auf Seite der Verbraucher positioniert. Mit Urteil vom 22. November 2019 sprach es der Käuferin eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu (Az.: 17 U 44/19).
Die Klägerin hatte im Jahr 2009 einen gebrauchten VW Golf 6 Trendline2,0 TDI bei einem Händler gekauft. Das Auto wies zu diesem Zeitpunkt einen Kilometerstand von 7000 auf. In dem Fahrzeug kommt der Dieselmotor des Typs EA 189 mit der Abgasnorm Euro 5 zum Einsatz. Wie sich nach Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 zeigte, wurden bei diesem Motor die Abgaswerte manipuliert. Das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete daher den Rückruf für die betroffenen Fahrzeuge an.
Aus der Befürchtung, dass ihr Fahrzeug stillgelegt werden könnte, ließ die Klägerin das Software-Update im Juli 2018 zwar aufspielen, machte aber auch Schadensersatzansprüche geltend. Nachdem sie mit ihrer Klage in erster Instanz noch gescheitert war, hatte sie im Berufungsverfahren vor dem OLG Schleswig-Holstein Erfolg.
Durch die Abgasmanipulationen sei die Klägerin vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und habe Anspruch auf Schadensersatz, entschied das OLG. VW müsse das Fahrzeug daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.
VW habe zielgerichtet die Entwicklung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorangetrieben, um so die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus einzuhalten und die Typengenehmigung zu erhalten. Ein Käufer dürfe aber davon ausgehen, dass ein Fahrzeug den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Das war aber nicht der Fall. Der Klägerin sei daher schon mit dem Abschluss des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das sie bei Kenntnis der Abgasmanipulationen nicht erworben hätte, ein Schaden entstanden, führte der 17. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts aus. Dieser Schaden sei durch die Installation eines Software-Updates auch nicht entfallen.
Der Kunde müsse darauf vertrauen können, dass der Hersteller bei der Entwicklung und Produktion größtmögliche Sorgfalt walten lässt und insbesondere nicht vorsätzlich gegen gesetzliche Normen verstößt, führte der Senat weiter aus. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln.
Nicht nur das OLG Schleswig-Holstein, sondern z.B. auch die Oberlandesgerichte Köln, Karlsruhe, Koblenz, Frankfurt, München oder Hamm haben inzwischen entschieden, dass VW sich im Abgasskandal schadensersatzpflichtig gemacht hat. „Das zeigt, dass hervorragende Chancen bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.
Allerdings sollten die geschädigten Verbraucher jetzt handeln, wenn sie ihre Schadensersatzansprüche gegen VW noch geltend machen möchten. In der Regel verjähren die Forderungen am 31.12.2019.