Porsche Cayenne geht wegen Mangel zurück an den Händler
LG Krefeld 2 O 54/18 - Urteil vom 20. November 2019
Rechtsanwalt Dr. Gerrit W.Hartung hat für eine Mandantin im Abgasskandal Schadenserstz bei einem Porsche Cayenne durchgesetzt. Das Landgericht Krefeld hat mit Urteil vom 20. November 2019 entschieden (Az.: 2 O 54/18), dass ein Händler einen Porsche Cayenne Diesel 3,0 mit der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte bei dem Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt und Ende 2017 den Rückruf angeordnet. Das LG Krefeld entschied nun, dass der Porsche Cayenne aufgrund der unzulässigen Abschaltenrichtung einen Sachmangel aufweise und die Klägerin wegen der Mangelhaftigkeit wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten konnte. Die Klägerin hatte den Cayenne als Neuwagen zum Preis von 87.100 Euro gekauft. Den Kaufpreis erhält sie plus Zinsen zurück. Für die noch zu ermittelnden gefahrenen Kilometer muss sie sich allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung gefallen lassen.