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Dieselskandal - Nächste Schlappe für VW vor einem Oberlandesgericht

OLG Celle 7 U 244/18

Dieselskandal - Nächste Schlappe für VW vor einem Oberlandesgericht

Nun hat auch das Oberlandesgericht Celle im VW-Abgasskandal verbraucherfreundlich entschieden. Mit Urteil vom 20. November 2019 hat das OLG Celle einem vom Dieselskandal geschädigten Verbraucher Schadensersatz zugesprochen (Az.: 7 U 244/18). Er kann sein Fahrzeug zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen.

Der Kläger hatte das Fahrzeug, das mit dem durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motor des Typs EA 189 und der Abgasnorm Euro 5 ausgestattet ist, etwa vier Jahre vor Bekanntwerden der Abgasmanipulationen gekauft. Nachdem seine Klage in erster Instanz noch abgewiesen wurde, hatte sie jetzt vor dem OLG Celle Erfolg.

Das OLG Celle entschied, dass der Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei und deshalb Anspruch auf Schadensersatz habe.

Das OLG verwies auf den Hinweisbeschluss des BGH vom 08.01.2019, nachdem Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteirichtung mangelhaft sind. Durch das Inverkehrbringen dieser mangelhaften Fahrzeuge werde der Kunde getäuscht, da er davon ausgehe, dass die Fahrzeuge im Straßenverkehr uneingeschränkt genutzt werden können. Tatsächlich drohte ihnen aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung aber der Verlust der Zulassung und die Stilllegung, so das OLG Celle.

Der Käufer werde bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das er so nicht gewollt habe, geschädigt. Dieser Schaden könne auch nicht durch ein späteres Software-Update beseitigt werden, entschied das Gericht. Der Käufer müsse deshalb so gestellt werden, als ob er das Fahrzeug mit der Manipulationssoftware nicht gekauft hätte. Er könne entweder den Pkw behalten und den Minderwert sowie etwaige weitere Schadenspositionen beanspruchen oder wie in diesem Fall die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangen.

„Nachdem zahlreiche Landgerichte den geschädigten Käufern im Abgasskandal bereits Schadensersatz zugesprochen haben, liegen inzwischen auch immer mehr verbraucherfreundliche Urteile verschiedener Oberlandesgerichte vor. Das zeigt, dass sehr gute Aussichten bestehen, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Noch können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Geschädigte Verbraucher sollten aber jetzt handeln, da zum 31. Dezember 2019 die Verjährung der Ansprüche droht.